Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/121: Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 in der Schweiz – Grundsatz- und Planungsbeschluss · 40 Seiten

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Art. 3 Vermächtnisstrategie

Der Bundesrat unterbreitet basierend auf der Vermächtnisstrategie dem Parlament bei Bedarf die erforderlichen Beschlüsse, um die Massnahmen zur Realisierung des angestrebten Vermächtnisses zu steuern und mitzufinanzieren.

Art. 4 Projektorganisation

1Bei einer erfolgreichen Kandidatur wird der Bundesrat beauftragt, eine Projektorganisation einzusetzen.

2Die Projektorganisation hat sämtliche operativen Aufgaben im Bereich der öffentlichen Hand zu koordinieren und arbeitet hierfür mit der Trägerorganisation für die Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 und weiteren privatrechtlichen Partnern zusammen.

Art. 5 Referendum

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

5.3 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln

Art. 1

Der Bundesrat wird mit der Unterstützung der Kandidatur- und Vorbereitungsarbeiten der OPWS 2038 beauftragt. Damit wird gegenüber allen Beteiligten ein wichtiges Zeichnen im Hinblick auf die Vergabe der OPWS 2038 gesetzt. Es wird Planungssicherheit in Bezug auf den Beitrag des Bundes geschaffen.

Art. 2 Bst. a

Der finanzielle Beitrag des Bundes zur Mitfinanzierung der Planungs- und Durchführungskosten (Budget der Trägerorganisation; “OCOG-Budget”) der OPWS 2038 beträgt maximal 200 Millionen Franken. Dieser Betrag entspricht der vom Verein beantragten Subvention von 190 Millionen Franken zuzüglich eines Betrags von 10 Millionen Franken, um allfällige, heute noch nicht absehbare Aufwände zusätzlich mitfinanzieren zu können. Der Betrag versteht sich zu Preisen 2038, wobei gemäss Budget des Vereins eine Jahresteuerung von 1,0 Prozent (2025-2029) und 1,5 Prozent (2030-2038) unterlegt ist. Von den maximal 200 Millionen Franken sind mindestens 60 Millionen Franken der Mitfinanzierung der Kosten für die Austragung der Paralympischen Spiele und mindestens 50 Millionen Franken der Finanzierung von Tariferleichterungen zur Förderung der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln durch Zuschauerschauerinnen und Zuschauer oder freiwillige Helferinnen und Helfer zweckgebunden.

Der Bund leistet keine weiteren finanziellen Beiträge oder Garantien in Zusammenhang mit der Planung und Durchführung der OPWS 2038, weder an das Organisationskomitee noch an weitere Beteiligte wie die Austragungskantone und -gemeinden oder private Organisationen.