Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/121: Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 in der Schweiz – Grundsatz- und Planungsbeschluss · 40 Seiten
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geplante schweizweite Durchführung eine enge Kooperation zwischen dem Bund und den Kantonen und Gemeinden, in denen die Wettkämpfe stattfinden oder die in anderweitiger Weise vom Anlass tangiert sind. Die näheren Details der einzusetzenden Organisation sowie deren Zuordnung im Gefüge der Bundesverwaltung werden der Bundesversammlung zu gegebenem Zeitpunkt unterbreitet.
Art. 5
Der Bundesrat kommt basierend auf den nachstehenden Ausführungen unter Ziffer 5.4 zum Schluss, dass der vorliegende Beschluss nicht dem fakultativen Referendum zu unterstellen ist.
5.4 Tragweite des Grundsatz- und Planungsbeschlusses
Der Bundesrat wurde mit dem Postulat WBK-N 21.3022 “Mitsprache bei Olympischen Spielen und anderen Mega-Events" vom 8. Juni 2021 beauftragt, dem Parlament einen Bericht zur besseren Mitsprache der Bevölkerung und des Parlaments bei der Organisation und Unterstützung von Olympischen Spielen in der Schweiz und anderen Mega-Events zu unterbreiten. In seinem Bericht kam der Bundesrat zum Schluss, dass ein frühzeitiger Einbezug des Parlaments und ein breiter öffentlicher Dialog bei zukünftigen Initiativen für OPWS in der Schweiz durch einen Grundsatz- und Planungsbeschluss nach Artikel 28 ParlG sichergestellt werden kann.
Die Diskussionen in der Schweizer Bevölkerung um die Austragung von Olympischen und Paralympischen Spielen in der Schweiz werden seit jeher leidenschaftlich und emotional geführt. Es ist auch davon auszugehen, dass breite Bevölkerungskreise den weiteren Verlauf des Projekts OPWS 2038 und die Spiele selbst mit grossem Interesse verfolgen werden. Bei den OPWS handelt es sich um eine der bedeutendsten Grossveranstaltungen weltweit. Deren Planung und Durchführung kann als nationales Generationenprojekt bezeichnet werden, welches mit grossen Chancen für die Sport- und Tourismuswirtschaft sowie die Gesellschaft in der Schweiz verbunden ist (vgl. Ziffer 4). Aus dieser Optik kann der Grundsatz- und Planungsbeschluss zu den OPWS 2038 als von grosser Tragweite betrachtet werden.
Bei der Beurteilung der Tragweite des Beschlusses ist aber auch zu berücksichtigen, dass aufgrund des dezentralen Austragungskonzepts die Parlamente und gegebenenfalls die Bevölkerung von einigen Austragungsorten und -kantonen die Möglichkeit haben werden, sich zum Vorhaben zu äussern. Dies mindert die Tragweite des Beschlusses auf Bundesebene.
Das finanzielle Engagement des Bundes ist erheblich kleiner als in vorangehenden Kandidaturprojekten. Die mit dem Grundsatz- und Planungsbeschluss festgelegten Eckwerte der Unterstützung des Projekts durch den Bund rechtfertigen allein nicht, den Beschluss als von grosser Tragweite zu qualifizieren.
Sofern die vom Verein vorgesehenen Massnahmen zur Vermeidung eines Defizits aus der Austragung der OPWS 2038 vor und mit einem Vertragsabschluss mit dem IOK umgesetzt werden, erscheinen die mit dem Austragungs- und Finanzierungskonzept