Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/121: Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 in der Schweiz – Grundsatz- und Planungsbeschluss · 40 Seiten
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und Überprüfung der Bedingungen eines nachhaltigen Veranstaltungsmanagements sicher zu stellen.
Art. 2 Bst. h
Die OPWS 2038 sollen zum Anstossen oder Beschleunigen von gesellschaftlich angestrebten Entwicklungen genutzt werden und bleibende Werte für die Standort- und Lebensqualität in der Schweiz hinterlassen.
Die vom Verein vorgelegte Auslegeordnung zu den Vermächtniszielen der OPWS (vgl. Ziffer 3.1) dient dabei als Grundlage. Es sind in einem nächsten Schritt thematische Schwerpunkte zu bilden sowie konkrete Zielsetzungen zu formulieren. Diese sind auf die Ziele der langfristigen Strategien des Bundes auszurichten. Namentlich zu berücksichtigen sind dabei die derzeit laufenden Strategiearbeiten zur Sport- und Bewegungsförderung, die neue Tourismusstrategie des Bundes, welche im ersten Quartal 2027 durch den Bundesrat verabschiedet werden soll, die Energiestrategie 2050, die Strategie nichtübertragbarer Krankheiten, das Landschaftskonzept Schweiz und die Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundesrats. Es gilt sicherzustellen, dass die gesamte Schweiz von den Investitionen der öffentlichen Hand profitieren kann. Die Schweizer Kultur ist im Rahmenprogramm der OPWS 2038, namentlich auch bei der Eröffnungs- und Schlussfeier, angemessen zu berücksichtigen.
Eine Vermächtnisstrategie OPWS 2038, auf welche sich möglichst viele öffentliche und private Partner verständigen, ermöglicht eine Konzentration der Kräfte bei der Umsetzung von Massnahmen und erhöht deren Erfolgswahrscheinlichkeit.
Art. 3
Im Rahmen der Vermächtnisstrategie soll aufgezeigt werden, mit welchen bestehenden und allenfalls neuen (Förder-)Instrumenten private und öffentliche Stellen die formulierten Ziele unterstützen können.
Bis zur Verabschiedung des vorliegenden Grundsatz- und Planungsbeschlusses sollen die Grundzüge der Vermächtnisstrategie sowie das Vorgehen zur Detailerarbeitung, die inhaltlichen Schwerpunkte, die dabei erwarteten Rollen und die finanziellen Beiträge des Vereins und der weiteren privaten und öffentlichen Partner konkretisiert und begründet werden.
Bundesrat wird demnach dem Parlament nach einer erfolgreichen Kandidatur bei Bedarf eine entsprechende Botschaft zur Steuerung und Finanzierung allfälliger Massnahmen unterbreiten.
Art. 4
Die Erfahrungen anlässlich der Durchführung der UEFA EURO 2008 in der Schweiz und Österreich haben gezeigt, dass ein Anlass in den Dimensionen der OPWS von Seiten der öffentlichen Hand eng begleitet werden muss. Es sind bereits im Laufe der Vorbereitung des Anlasses zahlreiche Schnittstellen zu bearbeiten. Zudem bedingt die