Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/121: Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 in der Schweiz – Grundsatz- und Planungsbeschluss · 40 Seiten
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Art. 2 Eckwerte bei der Unterstützung
Bei der Unterstützung des Projekts gelten folgende Eckwerte:
a. Der finanzielle Beitrag des Bundes zur Mitfinanzierung der Durchführungskosten
der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 beträgt maximal 200 Millionen Franken; der Bundesrat unterbreitet dem Parlament zu gegebener Zeit die entsprechenden Kreditanträge. Der Betrag versteht sich zu Preisen 2038, wobei gemäss Budget des Vereins eine Jahresteuerung von 1,0 Prozent (2025- 2029) und 1,5 Prozent (2030-2038) unterlegt ist.
b. Der Bund nimmt die in seiner Zuständigkeit liegenden Aufgaben zur Gewähr-
leistung der Sicherheit im öffentlichen Raum wahr.
c. Der Bund beteiligt sich nicht an den Kosten der Sicherheitsorgane der Kantone;
ein allfälliger Einsatz der Armee erfolgt im Assistenzdienst gemäss Artikel 67 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19951; bei Bedarf unterbreitet der Bundesrat dem Parlament zu gegebener Zeit eine entsprechende Botschaft.
d. Der Bund übernimmt in Bezug auf allfällige Defizite aus der Durchführung der
Winterspiele keine Haftung; er leistet gegenüber Swiss Olympic, dem Verein Olympische und Paralympische Winterspiele Schweiz 2038 oder einer nachfolgenden Trägerorganisation sowie dem IOK keine Defizitgarantie.
e. Die Kantone beteiligen sich mit mindestens dem gleichen Umfang wie der Bund
an der Finanzierung der Durchführungskosten.
f. Der Verein Olympische und Paralympische Winterspiele 2038 oder eine nach-
folgende Trägerorganisation verfügt über eine nicht im Durchführungsbudget enthaltene Defizitgarantie im Umfang von mindestens 200 Millionen Franken.
g. Die Planung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winter-
spiele 2038 folgt hohen internationalen Standards in Bezug auf Nachhaltigkeit, Transparenz und Gouvernanz und die geltenden Umweltvorschriften werden vorbildlich eingehalten.
h. Der Verein Olympische und Paralympische Winterspiele 2038 erarbeitet ge-
meinsam mit Swiss Olympic, den beteiligten Austragungskantonen und -gemeinden, weiteren interessierten Partnern sowie dem Bund eine Vermächtnisstrategie.