Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/121: Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 in der Schweiz – Grundsatz- und Planungsbeschluss · 40 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 32Fedlex · Erläuternder Bericht

Eine Zahlungsverpflichtung kann sich demnach nur aus neuen Kreditbeschlüssen der eidgenössischen Räte und entsprechenden Subventionsverträgen mit der Trägerorganisation ergeben, nicht aber aus Haftungstatbeständen wie der Organhaftung oder der Staatshaftung.

Angesichts der Dimensionen der OPWS, deren weltweiten Ausstrahlung und der Bedeutung des Grossprojekts für die Schweiz trägt der Bund jedoch eine politische Mitverantwortung für das Gelingen des Projekts und die Vermeidung von ungedeckten Kosten (vgl. auch Ziffer 4).

Art. 2 Bst. e

Die Kantone haben sich mit mindestens dem gleichen Umfang an Finanzhilfen zur Finanzierung der Planungs- und Durchführungskosten wie der Bund zu beteiligen. Die von den Austragungsorten geleisteten Finanzhilfen zu Gunsten des Projekts werden dabei mitberücksichtigt. Der Umfang der Beiträge einzelner Austragungskantone und -gemeinden respektive weiterer Kantone und Gemeinden ist dabei unerheblich. Die Kantone tragen darüber hinaus sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Gewährleistung der Sicherheit im öffentlichen Raum. Angesichts der gleichermassen grossen Bedeutung des Anlasses für die einzelnen Austragungsregionen wie auch für die ganze Schweiz und die gesamte Schweizer Bevölkerung erscheint dieses Verhältnis der Engagements von Kantonen und Bund ausgewogen.

Art. 2 Bst. f

Der Verein respektive eine nachfolgende Trägerorganisation verfügt über eine von Dritten getragene Defizitgarantie im Umfang von mindestens 200 Millionen Franken. Inwieweit sich dabei private Personen oder Organisationen beziehungsweise Kantone oder Gemeinden als Garanten gegenüber dem Verein zur Verfügung stellen, ist aus Sicht des Bundes unerheblich. Zusammen mit den im Durchführungsbudget vorgesehenen Reserven und dem zwischen der Trägerorganisation und den IOK zu vereinbarenden Massnahmen im Falle eines drohenden Defizits («built-to-budget»-Ansatz») liegen verschiedene Ansätze vor, mit welchen ein nicht gedecktes Defizit aus der Durchführung der OPWS 2038 vermieden werden soll.

Art. 2 Bst. g

Der Verein strebt in Übereinstimmung mit den Vorgaben des IOK an, durch Einhaltung der Prozesse nach ISO 20121 oder einer vergleichbaren internationalen Norm sowie der Orientierung an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen vorbildliche Spiele durchzuführen. Das derzeit vom Verein erarbeitete Konzept für das nachhaltige Veranstaltungsmanagement wird vom Bund auf dessen Vollständigkeit, Realisierbarkeit und Konformität mit den internationalen Standards überprüft. Zudem wird seitens Bund erwartet, dass innerhalb des Vereins respektive einer späteren Trägerorganisation die Strukturen und Prozesse geschaffen werden, um die Einhaltung