Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/124: Änderung des Bundesgesetzes über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsgesetz, PublG) · 15 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 8Fedlex · Erläuternder Bericht
Amtliche Veröffentlichungen in gedruckter Form in den Kantonen und Nachbarländern Kanton/Land Amtsblatt Chronologische Konsolidierte Einzelausgaben Gesetzessammlung Gesetzessammlung
JU Ja (wöchentli- Ja (jährlicher Ja (wöchentli- Ja
cher Ausdruck) Ausdruck) cher Ausdruck)
D Nein Nein Nein Ja
F Nein Nein Nein Nein
I Nein Nein Nein Ja
A Nein Nein Nein Ja
FL Nein Nein Nein Ja
EU Nein Nein Nein Ja
1Einstellung der Druckausgaben auf 01.01.2028 geplant.
2Das Amtsblatt dient auch als chronologische Gesetzessammlung.
3Das Amtsblatt dient auch als chronologische Gesetzessammlung.
4Aus Sicherheitsgründen sind noch einige gedruckte Exemplare verfügbar.
5Es kann keine gedruckte Version bestellt werden.
6Das Amtsblatt dient auch als chronologische Gesetzessammlung.
Diese Zahlen zeigen, dass die periodischen Druckprodukte von AS, SR und BBl nicht mehr dem Bedürfnis von Rechtsanwendung, Verwaltung aber auch der interessierten Bürgerinnen und Bürger entsprechen. Die verbindlichen elektronischen Fassungen können unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung auf der Plattform des Bundesrechts eingesehen werden, während die gedruckten Fassungen nicht sofort verfügbar sind: AS und BBl werden in Wochenausgaben vertrieben. Die Inhalte liegen je nach Online-Tagesausgabe mit 1–2 Wochen Verzögerung vor. Bei der SR liegt der Rückstand gegenüber dem laufend aktualisierten Online-Angebot sogar bei 3–5 Monaten. Die Zunahme von Publikationen in Form eines Verweises führte zudem dazu, dass die Inhalte der gedruckten Sammlungen im Vergleich zu den Online-Angeboten immer unvollständiger werden, da die vollständigen Fassungen der Texte nicht Teil der gedruckten periodischen Ausgaben sind
1.1.2 Die beantragte Regelung
Angesichts der beschriebenen Situation und der technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten zehn Jahre, die zu einer zunehmenden Digitalisierung der Informationskanäle führen, schlägt der Bundesrat vor, auf die Produktion und den Vertrieb von Periodika im Bereich der amtlichen Veröffentlichungen sowie auf die Verpflichtung zur Herstellung einer Mindestanzahl gedruckter Exemplare zu verzichten.
Die Aufbewahrung einer Mindestanzahl von Papierausgaben zu Archivierungszwecken und zur Gewährleistung des Zugangs zu den Veröffentlichungen der AS und des BBl für den Fall, dass die Publikationsplattform nicht verfügbar ist (z. B. bei grösseren technischen Problemen), hat mehrere Nachteile. Einerseits enthalten gedruckte Ausgaben, wie oben erwähnt, nicht die vollständigen Fassungen der veröffentlichten Texte und erscheinen nur einmal pro Woche. Wenn die Publikationsplattform nicht mehr verfügbar ist, kann auch bei Vorliegen von Druckexemplaren nicht mehr auf den gesamten Inhalt eines in der AS oder im BBl veröffentlichten Textes zugegriffen werden, da sie die durch Verweis veröffentlichten Texte oder Textteile nicht enthalten. Ausserdem ist es sehr wahrscheinlich, dass an diesem Tag die neuesten Veröffentlichungen noch nicht in Papierform erschienen sind, da der Druck nur einmal pro Woche erfolgt. Andererseits würde die Aufbewahrung dieser Exemplare erhebliche Produktionskosten verursachen: Es müsste ein Vertrag mit einer Druckerei oder dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) für die Produktion und den Versand von nur drei Papierexempla-