Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/124: Änderung des Bundesgesetzes über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsgesetz, PublG) · 15 Seiten

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3 Auswirkungen

3.1 Auswirkungen auf den Bund

3.1.1 Finanzielle Auswirkungen

Die Gesetzesvorlage hat finanzielle Auswirkungen, und zwar massgeblich in den folgenden Bereichen:

– Durch die Einstellung der Nachträge zur gedruckten SR haben ein Einsparpotential von rund 140'000 CHF pro Jahr an Produktionskosten im Kredit des BBL, allerdings abzüglich gewisser Gebühreneinnahmen.

– Die Einstellung der übrigen gedruckten Periodika (AS, BBl und Systematisches Register) haben ein Einsparpotential von rund 140'000 CHF pro Jahr an Produktionskosten im Kredit des BBL, allerdings abzüglich gewisser Gebühreneinnahmen.

3.1.2 Personelle Auswirkungen

Die Gesetzesvorlage führt zu keinem zusätzlichen Bedarf an Personalressourcen.

3.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Die Gesetzesvorlage hat keine weitergehenden Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden; urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete sind nicht besonders betroffen.

3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Gesetzesvorlage hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Volkswirtschaft.

3.4 Andere Auswirkungen

Der Gesetzentwurf hat keine weiteren Auswirkungen.

4 Rechtliche Aspekte

4.1 Verfassungsmässigkeit

Die Bundesverfassung (BV; SR 101) weist keine Bestimmung auf, welche die Veröffentlichung von Rechtsdaten durch den Bund vorsieht. Die gehörige Publikation (insbesondere von Erlassen) ist aber ein rechtsstaatliches Prinzip. Grundsätzlich gibt es kein Recht ohne Publizität. Seit den Anfängen des schweizerischen Bundesstaates bestehen denn auch publikationsrechtliche Erlasse, welche die Grundsätze über die Veröffentlichung, das Inkrafttreten und die Rechtswirkungen rechtsetzender Bestimmungen regeln.1

1 Daniel Kettiger/Thomas Sägesser, in: Kommentar zum Publikationsgesetz des Bundes, Bern 2011, Vorwort.