Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/124: Änderung des Bundesgesetzes über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsgesetz, PublG) · 15 Seiten

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Übersicht

Primäres Ziel der Änderung des Publikationsgesetzes ist der Verzicht auf die Herausgabe von gedruckten Periodika zu den amtlichen Veröffentlichungen des Bundes. Bei dieser Gelegenheit wird zudem vorgeschlagen, die Regeln über die Veröffentlichung in Form eines Verweises präziser zu formulieren.

Ausgangslage

Das Publikationsgesetz regelt die Veröffentlichung der Sammlungen des Bundesrechts (die Amtliche Sammlung, AS und die Systematische Sammlung, SR) und des Bundesblatts (BBl). Das System dieser amtlichen Publikationen des Bundes hat sich in den Grundzügen bewährt. Insbesondere der seit dem 1. Januar 2016 geltende Primatwechsel, wonach die elektronische Fassung der AS und des BBl massgeblich ist, hat sich in der Praxis fest etabliert. Ebenso ergänzen die am 1. Juli 2022 eingeführte Veröffentlichung der erläuternden Berichte zu wichtigen Verordnungen und der vollständigen Fassungen von Texten zu Verweispublikationen, die Publikationsplattform des Bundes (Fedlex) auf effiziente Weise.

Inhalt der Vorlage

Das Publikationsgesetz, das zuletzt am 26. September 2014, mit Inkrafttreten am 1. Januar 2016 (AS 2015 3977) bzw. 1. Juli 2022 (AS 2021 693) geändert wurde, spiegelt allerdings teilweise die soziale Realität und die gängige Praxis in der Schweiz nicht mehr zufriedenstellend wider. Deshalb besteht Handlungsbedarf, um den technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten zehn Jahre Rechnung zu tragen, die durch eine zunehmende Digitalisierung der Informationskanäle gekennzeichnet sind. Im Vergleich zur letzten Revision stellen die in diesem Entwurf vorgesehenen Änderungen «Feinjustierungen» des bestehenden Systems dar.

Heute werden die Texte der AS, der SR und des BBl fast ausschliesslich online konsultiert. Dies liegt daran, dass einerseits nur die auf Fedlex veröffentlichte Fassung verbindlich ist und andererseits diese Plattform eine breite Palette von Dienstleistungen bietet: täglicher Zugriff auf neue Veröffentlichungen, Möglichkeit, künftige Fassungen der SR einzusehen und miteinander zu vergleichen, direkter Zugriff auf die veröffentlichten Texte in Form eines Verweises, Bereitstellung von angereicherten Daten (z. B. Chronologie der SR oder Tabelle der geltenden Änderungen) usw. Die Auflage der gedruckten Produkte ist hingegen stetig und drastisch zurückgegangen. Es stellt sich daher die Frage, inwieweit die Organisations- und Produktionskosten der gedruckten Ausgaben in einem angemessenen Verhältnis zu den Bedürfnissen der Bevölkerung, der Rechtsanwendung und der Verwaltung stehen. Der Vorentwurf sieht daher vor, die gedruckten Periodika der AS, der SR und des BBl abzuschaffen, wobei jedoch die Möglichkeit bestehen bleibt, gegen Bezahlung Sonderdrucke bei einer Bundesstelle zu beziehen.

Die Veröffentlichungen von Inhalten der AS, der SR und des BBl in Form eines Verweises erfolgt heute dann zentral auf Fedlex, wenn es sich um Texte oder Textteile handelt, die im Rahmen der Rechtsetzung des Bundes in seinen Verwaltungsstellen erstellt wurden. Aus verschiedenen Gründen nimmt diese Form der Veröffentlichung laufend zu. Zwar ist sie grundsätzlich unbestritten, ist aber mit gewissen Nachteilen und Einschränkungen bezüglich Textqualität, Zugänglichkeit, einheitlichem Layout und vor allem Publikationsformaten verbunden. Insbesondere ist die Maschinenlesbarkeit nicht gegeben und die Indexierung durch Suchma-