Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/124: Änderung des Bundesgesetzes über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsgesetz, PublG) · 15 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 9Fedlex · Erläuternder Bericht

ren pro Sprache abgeschlossen werden, oder die Produktion müsste intern bei der BK erfolgen, die weder über die geeignete Ausrüstung noch über die dafür erforderlichen Ressourcen verfügt.

Der Bezug von Einzelausgaben auf Bestellung («Print-on-Demand», POD) beim BBL weiterhin zur Verfügung stehen. Bürgerinnen und Bürger sollen weiterhin die Möglichkeit haben,

gegen eine die Kosten für Produktion und Vertrieb deckende Gebühr, beim BBL gedruckte Einzelausgaben der Texte der AS, der SR des BBl und die Register zu beziehen. In der Tat kann festgestellt werden, dass das POD nach wie vor einem nicht zu vernachlässigenden Bedürfnis entspricht, insbesondere wenn es darum geht, einen Text in grosser Stückzahl oder für Ausbildungszwecke und Prüfungen zu drucken (OR, ZGB, StGB, SchKG). Im Jahr 2025 belief sich die Zahl der auf diesem Weg ausgelieferten Texte auf 280'000.

In der Verordnung kann bei Annahme der Vorlage auf Detailregelungen zu den Periodika (wie Erscheinungshäufigkeit, Abonnemente und Gebühren) verzichtet werden. Die Regelung über den POD soll dort dahingehend angepasst werden, dass das BBL diese auf der Basis von Fedlex selbständig sicherstellt und sich die BK auf die Aufbereitung der Daten konzentrieren kann. Da die AS und das BBl die wichtigsten Quellen sind, um die Entwicklung des Bundesrechts zu verfolgen, ist es unerlässlich, ihre langfristige Verfügbarkeit sicherzustellen und eine Ersatzlösung für die Mindestanzahl an Papierexemplaren zu finden. Derzeit werden die elektronischen Versionen auf einem externen Server archiviert, und ihre jederzeitige Verfügbarkeit wird durch den Druck einer Mindestanzahl von Papierexemplaren gewährleistet. Diese in Art. 37 der Publikationsverordnung vom 7. Oktober 2015 (PublV; SR 170.512.1) vorgesehene Verpflichtung soll im Falle der Annahme des Entwurfs aufgehoben und ersetzt werden durch eine täglich aktualisierte Offline-Version aller auf Fedlex publizierten Inhalte (, um jederzeit den Zugang zu den rechtswirksamen Texten des Bundes zu gewährleisten. Die BK kann damit ihre Aufgabe als Einsichtnahmestelle für den Fall von System- oder Netzausfällen noch besser wahrnehmen als heute, indem sie nicht nur den Zugang zu den Veröffentlichungen der AS und des BBl gewährleistet, sondern auch zu den vollständigen Fassungen der durch Verweis veröffentlichten Texte und zu den Texten der SR.

1.2 Veröffentlichungen durch Verweis

1.2.1 Ausgangslage, Handlungsbedarf und Ziele

Die Verweispublikation wurde mit dem Publikationsgesetz vom 21. März 1986 (AS 1987 600) auf den 15. Mai 1987 als der AS und dem BBl gleichwertige Veröffentlichungsform verankert. Sie besteht darin, nur den Titel eines Textes zu veröffentlichen, entweder zusammen mit einer Fundstelle oder mit der Angabe der Organisationseinheit, bei der der entsprechende Text in seiner Gesamtheit erhältlich ist. Eine entsprechende Praxis in Ausnahmefällen gab es bereits zuvor und wurde vom Bundesgericht bestätigt (vgl. BGE 108 Ib 264).

Diese Neuerung ermöglichte es, die AS und das BBl von Texten zu befreien, die ausschliesslich detaillierte, oft rein technische Bestimmungen enthalten und sich nur an eine begrenzte Anzahl von Fachleuten richten. Sie konnten nun ausserhalb der offiziellen Sammlungen veröffentlicht werden.

Im Laufe der Zeit führte diese Flexibilisierung zu einer Vervielfachung der externen Veröffentlichungsquellen und zu einer grossen Heterogenität in der Formatierung der betreffenden Texte. Anlässlich der Änderung vom 26. September 2014 (AS 2015 3977), in Kraft seit 1. Juli