Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/124: Änderung des Bundesgesetzes über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsgesetz, PublG) · 15 Seiten
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3. Des Wiedererkennungswertes: Es fehlt bei den Volltexten im Format PDF an dem übli-
chen Layout und dem Logo des Bundes, womit sie nur schwer als amtliche Veröffentlichungen erkennbar sind.
4. Der Ergonomie: Die Volltextversionen verfügen nicht über dieselben Funktionen wie
eine HTML-Version, somit ist es nicht möglich, im Text einfach zu navigieren, Artikel zu reduzieren oder Sprachen zu vergleichen.
Die geltende Regelung, wonach Texte unter gewissen Voraussetzungen und mit entsprechendem Verweis in der AS und im BBl ausserhalb der Sammlung i.e.S. rechtsverbindlich veröffentlicht werden können, hat sich in der Praxis bewährt und soll deshalb im Wesentlichen beibehalten werden. Gerade in Fällen von sehr technischen Dokumenten, die sich ausschliesslich an Fachleute wenden, die sie in gewissen Sprachen kaum verwenden, macht diese Publikationsform Sinn. Hingegen soll die starke Zunahme solcher Texte in Bereichen gebremst werden, bei denen die Texte unkompliziert aufgebaut und von allgemeinem Interesse sind.
1.2.2 Die beantragte Regelung
Die Liste der Kriterien soll auf Gesetzesebene abschliessend formuliert werden.
Ergänzend soll auf Verordnungsebene im Falle von Erlassen des Landesrechts unterhalb der Bundesratsebene sowie bei internationalen Texten neu ein gemeinsamer Entscheid der federführenden Behörde und der BK über die Veröffentlichung in Form eines Verweises vorgesehen werden. Bisher waren hier die genannten Verwaltungsstellen eigenverantwortlich. Damit soll unabhängig von der Federführung eine einheitliche Praxis angestrebt werden.
Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Texte, die vollständig in der AS und im BBl veröffentlicht werden sollten, nur durch Verweis veröffentlicht werden.
1.3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundesrates
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 24. Januar 2024 zur Legislaturplanung 2023– 2027 (BBl 2024 525) noch im Bundesbeschluss vom 6. Juni 2024 über die Legislaturplanung 2023–2027 (BBl 2024 1440) angekündigt.
Sie setzt die Strategie «Digitale Schweiz 2025» vom 13. Dezember 2024 (BBl 2025 31) um, in dem die beschränkten Ressourcen für die amtlichen Veröffentlichungen konsequent für die Verbesserung und Entwicklung der Online-Angebote eingesetzt werden sollen. Sie sollen daher von überkommenen Vertriebsformen, die kaum noch nachgefragt werden, entlastet werden.
1.4 Umsetzungsfragen
Die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Neuerungen erfordern auch Anpassungen und Ergänzungen in der PublV. Für die Aspekte, die für den Vollzug noch zu regeln sein werden, sei auf die Umschreibungen der beantragten Regelungen und die Erläuterungen zu den jeweiligen Bestimmungen verwiesen.