Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/125: Änderung der Postverordnung: Einbezug der Frühzustellung in die indirekte Presseförderung (Umsetzung Pa. Iv. 22.423, zweiter Teil) · 11 Seiten

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Bedeutung ist. Die Förderung der Frühzustellung wird zudem verhindern, dass die Titel diese im Vergleich zur Tageszustellung deutlich teurere Zustelloption aufgeben.

3.4 Auswirkungen auf die Post

Aufgrund ihres Grundversorgungsauftrags ist die Post verpflichtet, abonnierte Zeitun- gen und Zeitschriften an sechs Wochentagen – und in Gebieten ohne Frühzustellung bis 12.30 Uhr – an die Schweizer Haushalte zuzustellen. Die Post finanziert die Grund- versorgung aus eigenen Mitteln. Infolge der Ausweitung der Förderung auf die Frühzu- stellung könnte es zu einer Verschiebung von heute in der Tageszustellung beförderten Exemplare in den Frühzustellkanal kommen. Eine solche Mengenverschiebung könnte zu höheren Zustellkosten in der Tageszustellung führen und damit die Finanzierung der Grundversorgung gefährden. Da jedoch die Ermässigung je Exemplar in der Ta- geszustellung höher ausfallen wird als diejenige in der Frühzustellung und die Zustell- preise in der Tageszustellung um ein Mehrfaches tiefer als in der Frühzustellung sind, ist jedoch ungewiss, ob diese Mengenverschiebung tatsächlich passieren wird. Eher ist zu erwarten ist, dass sich die aus der Erhöhung des Förderbetrags in der Tageszu- stellung von 30 auf 40 Millionen Franken resultierende höhere Ermässigung zugunsten der Tageszustellung auswirkt.

Sodann wirkt sich die Vorlage insofern auf die Post aus, als ihr durch die Abwicklung der Frühzustellermässigungen initiale IT-Aufwände und jährlich wiederkehrende Per- sonalaufwände entstehen. Das BAKOM wird diese im Rahmen der Leistungsvereinba- rung abgelten (vgl. dazu Art. 52l).

3.5 Auswirkungen auf die Frühzustellorganisationen

Angesichts der wachsenden Konkurrenz durch digitale Technologien stärkt die Unter- stützung des Bundes für abonnierte Zeitungen und Zeitschriften die Pressevielfalt. Falls Frühzustellorganisationen ihr Zustellgebiet erweitern, könnte die Frühzustellung auch in heute nicht bedienten Gebieten verfügbar werden. Zudem wäre es möglich, dass abonnierte Zeitungen und Zeitschriften, die ihrer Kundschaft bislang keine Frühzustel- lung anbieten, dank der Unterstützung des Bundes künftig finanziell in der Lage wären, diese Leistung einzuführen, da die Zustelltarife erschwinglicher werden.