Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/125: Änderung der Postverordnung: Einbezug der Frühzustellung in die indirekte Presseförderung (Umsetzung Pa. Iv. 22.423, zweiter Teil) · 11 Seiten

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3 Auswirkungen

3.1 Auswirkungen auf den Bund

Das Parlament hat für die Frühzustellermässigung jährlich 25 Millionen Franken bewil- ligt (BBl 2025 1104).

Das BAKOM wird die Post mit der Abwicklung der Subventionsauszahlung für die Früh- zustellung beauftragen. Es schliesst dazu mit der Post einen Leistungsvertrag ab. Der Post entstehen durch die Abwicklung der Frühzustellermässigungen initiale IT-Auf- wände und jährlich wiederkehrende Personalaufwände, die aus dem Budget des BAKOM finanziert werden.

Der neu zu schaffende Prozess zur Registrierung der Frühzustellorganisationen beim BAKOM führt vorübergehend zu erhöhtem Verwaltungs- bzw. Personalaufwand. Das BAKOM wird den zusätzlichen Aufwand intern durch Verzichtsplanung kompensieren.

3.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden

Die Schweizer Medienlandschaft besteht hauptsächlich aus Radio, Fernsehen und Presse. Gerade die Printmedien stehen durch den immer schärferen Wettbewerb mit den digitalen Angeboten stark unter Druck. Um abonnierte Zeitungen und Zeitschriften zu unterstützen, will der Gesetzgeber die Presse namentlich durch Frühzustellermässigungen stärker fördern. Es handelt sich um eine auf sieben Jahre befristete Übergangshilfe, die den Zeitungen und Zeitschriften die Umstellung auf digitale Formate erleichtern soll.

Derzeit werden nur in der Tageszustellung Ermässigungen gewährt. Anspruch darauf haben lediglich abonnierte Zeitungen und Zeitschriften mit einer Auflage von durchschnittlich 1000 bis 40 000 Exemplaren pro Ausgabe. Die Post ist gesetzlich verpflichtet, in Gebieten ohne Frühzustellung abonnierte Tageszeitungen bis 12.30 Uhr zuzustellen.

Durch die Förderung der in der Frühzustellung verteilten Exemplare beabsichtigt der Gesetzgeber, die Meinungs- und Medienvielfalt zu bewahren. Erfolgt die Zustellung der Zeitungen durch die Post erst gegen 12.30 Uhr, sind die Artikel in der Printausgabe unter Umständen nicht mehr aktuell.

3.3 Auswirkungen auf die Haushalte

Die finanzielle Unterstützung der Frühzustellung wird weder eine Erhöhung noch eine Senkung der Abonnementkosten für die Hauszustellung zur Folge haben. Allerdings ist es möglich, dass das Angebot in der Frühzustellung ausgebaut wird und künftig auch in weiteren Regionen zur Verfügung stehen wird. Dies könnte sich positiv auf die Kantone und Gemeinden auswirken, da ländliche Gebiete von einer besseren Abdeckung durch die Frühzustellung profitieren könnten, was regionalpolitisch von