Vorlage
Vernehmlassung 2025/14: Änderung der Verordnungen zum Transplantationsgesetz · 60 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 50Fedlex · Vorlage
Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
sichertenkarte der empfangenden Person für die obligatorische Krankenpfle- geversicherung;
b. bei Zuständigkeit der Unfallversicherung: Name des Unfallversicherers, Schadennummer und Arbeitgeber;
c. bei Zuständigkeit der Invalidenversicherung: die zuständige IV-Stelle nach Artikel 40 der Verordnung vom 17. Januar 196133 über die Invalidenversiche- rung und die AHV-Nummer.
2 Im Rahmen der Nachsorge generierte Daten:
a. bei Tod der spendenden Person: Todesdatum, Todesursache und Angabe, ob es einen Bezug zur Spende gibt;
b. bei Tod der empfangenden Person: Todesdatum und Todesursache;
c. medizinische und physiologische Daten aus den Nachsorgeuntersuchungen, wie Gewicht, Grösse, Blutdruck, Medikation oder neu auftretende Erkrankun- gen und gesundheitliche Einschränkungen;
d. aktuelle berufliche Tätigkeit und Selbsteinschätzung der psychischen Befind- lichkeit sowie der physischen Leistungsfähigkeit vor der Spende;
e. berufliche Einschränkungen in Zusammenhang mit der Spende und Selbstein- schätzung der psychischen Befindlichkeit, der Beziehung zur Empfängerin oder zum Empfänger sowie der Leistungsfähigkeit nach der Spende;
f. administrative Daten wie die Korrespondenz und die Verwaltung von Rech- nungen und Untersuchungsdaten.