Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 49 Seiten

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Totalrevision des Datenschutzgesetzes78 vorgeschlagene neue Straftatbestand des Identitätsmissbrauchs. Diese Bestimmung kommt zum Beispiel zur Anwendung, wenn stalkende Personen im Namen des Opfers Waren bestellen oder kompromittierende Äusserungen auf sozialen Medien abgeben79.

Bst. e: in von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber bereitgestellten Unterkünften;

Handelt es sich bei den Unterkünften um einen Teil des Betriebs, wird auf die Aus- führungen unter Artikel 3 Buchstabe b verwiesen. Abgesehen davon sind die allgemeinen Bestimmungen des OR anwendbar. Der Arbeitgeber hat in diesem Sinne nach Artikel 328 OR im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen. Die Unterkunft für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen gemäss Artikel 3 EntsG dem üblichen Standard am Einsatzort genügen.

Private Haushalte sind vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes ausgenommen (Art. 2 Abs. 1 Bst. g ArG). Lebt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in Hausgemeinschaft mit dem Arbeitgeber, so hat dieser nach Artikel 328a OR für ausreichende Verpflegung und einwandfreie Unterkunft zu sorgen. Dies bedeutet, dass die Unterkunft ausreichend gross, sauber, frei von Gesundheitsgefahren sein und den Schutz der Privatsphäre erlauben muss. Falls es sich beim Arbeitgeber von privaten Hausangestellten um eine Person mit Vorrechten, Immunitäten und Erleichterungen handelt, regelt Artikel 30 PHV die Anforderungen an die Unterkunft. Diese mit der eidgenössischen Rechtsordnung wenig vertraute Gruppe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unterliegt damit einer spezifischen Gesetzgebung.

Betreffend Unterkünfte auf Baustellen wird darauf verwiesen, dass es zwischen den Sozialpartnern vereinbarte und allgemein verbindlich erklärte Vorgaben zur Ausstattung der Unterkünfte und der Hausordnung gibt80.

Bst. f: auf dem Weg zur und von der Arbeit.

Die Belästigung auf dem Weg zur Arbeit, in der Freizeit oder in den Ferien fällt insofern unter Art. 4 GlG, als diese Auswirkungen auf den Arbeitsplatz hat.

Die schweizerische Gesetzgebung definiert den Arbeitsweg nicht im Detail. Gemäss Artikel 13 Absatz 1 ArGV 1 gilt der Weg zu und von der Arbeit jedoch grundsätzlich nicht als Arbeitszeit sofern die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich nicht zur Verfügung des Arbeitgebers hält. Wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht, wird dies unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsort als Arbeitszeit betrachtet. Es spielt somit keine Rolle, ob sich die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer im Betrieb, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder anderswo zur Verfügung zu halten hat. Aus privatrechtlicher Sicht ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers im Sinne von Artikel 321d OR, aber auch die Fürsorgepflicht gemäss Artikel 328 OR somit beschränkt, es sei denn, der Arbeitgeber organisiert den Transport der Arbeitnehmenden selbst und behält somit die unmittelbare Kontrolle über den

78 BBl 2017 6941, S. 7129

79 Bericht des Bundesamts f ür Justiz vom 12. April 2019 zur Frage der Kodifizierung eines Straf tatbestands Stalking zuhanden der Mitglieder der RK-N. Bern 26/49

80 Landesmantelvertrag Bauhauptgewerbe 2019-2022, Anhang 6.