Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/28: Genehmigung und Umsetzung des Haager Unterhaltsübereinkommens und -protokolls von 2007 und Bundesgesetz zur Verbesserung der nationalen Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen · 48 Seiten

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Der Beitritt zu den Übereinkommen erfüllt die Pflichten, welche die Schweiz mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention eingegangen ist (Art. 27 Abs. 4 KRK: Verpflichtung, alle geeigneten Massnahmen zu treffen, um die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern auch gegenüber Eltern im Ausland sicherzustellen; Absichtserklärung, den Beitritt zu internationalen Übereinkünften zu fördern, um Kinder zu unterstützen, wenn die für das Kind finanziell verantwortliche Person in einem anderen Staat lebt als das Kind).

9.3 Erlassform Vorlage 1 (Bundesbeschluss, Umsetzungserlass)

Nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffern 1 und 2 BV unterliegt ein völkerrechtlicher Vertrag dem Referendum, wenn er unbefristet und unkündbar ist (Ziff. 1) oder wenn er den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsieht (Ziff. 2). Da das HUÜ und das HUP durch eine schriftliche Notifikation an den Depositar gekündigt werden können und den Beitritt zu keiner internationalen Organisation vorsieht, sind diese Bestimmungen nicht anwendbar.

Nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 BV untersteht ein völkerrechtlicher Vertrag dem fakultativen Referendum, wenn er wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthält oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert. Nach Artikel 22 Absatz 4 ParlG sind unter rechtsetzenden Normen jene Bestimmungen zu verstehen, die in unmittelbar verbindlicher und generell-abstrakter Weise Pflichten auferlegen, Rechte verleihen oder Zuständigkeiten festlegen. Als wichtig gelten Bestimmungen, die auf der Grundlage von Artikel 164 Absatz 1 BV in Form eines Bundesgesetzes erlassen werden müssen. Das HUÜ regelt die internationale Zusammenarbeit der Behörden sowie die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen. Das HUP wiederum legt das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht fest. Die beiden Verträge enthalten folglich wichtige rechtsetzende Bestimmungen. Daher ist der Bundesbeschluss über die Genehmigung dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

Da die Aufhebung des NYÜ, des HÜ56, des HÜ58-A/V und des HÜ73-R vorgeschlagen wird, deren Kündigung dem Referendum untersteht, weil sie wichtige rechtsetzende Bestimmungen gemäss Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 BV enthalten, die in unmittelbar verbindlicher und generell-abstrakter Weise Pflichten auferlegen, Rechte verleihen oder Zuständigkeiten festlegen (Art. 22 Abs. 4 ParlG), ist für die Aufhebung die Form eines Bundesbeschlusses zu wählen (Art. 24 Abs. 3 ParlG).

Formell ist das vorgeschlagene Umsetzungsgesetz Bestandteil des Bundesbeschlusses zur Genehmigung des HUÜ. Artikel 141a Absatz 2 BV sieht diesbezüglich vor, dass die Bundesversammlung Gesetzesänderungen, die der Umsetzung eines Übereinkommens dienen, in den Beschluss aufnehmen kann, der dem fakultativen Referendum untersteht.

9.4 Erlassform Vorlage 2 (Bundesgesetz zur nationalen Inkassohilfe)

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen grundlegende Bestimmungen über die Rechte und Pflichten von Personen und sind daher in Form eines Bundesgesetzes zu erlassen (Art. 164 Abs. 1 Bst. c BV). Die Vorlage 2 ist ein Mantelerlass, mit dem Bestimmungen in verschiedenen Gesetzen angepasst werden.

9.5 Datenschutz

Die Risikovorprüfung kommt zum Ergebnis, dass kein hohes Risiko für die Persönlichkeit der Betroffenen besteht, sodass keine Datenschutz-Folgenabschätzung zu erstellen ist.

Rechtsgrundlage für die Datenbearbeitung ist das HUÜ selbst, welches die Zusammenarbeit von Zentralbehörden vorsieht, die Daten übermitteln, um die Geltendmachung von Unterhaltspflichten zu erleichtern. Die Daten werden sowohl durch die kantonalen Fachstellen als auch durch die Zentrale Behörde des Bundes gemäss der in Artikel 2 und 3 BG-HUÜ beschriebenen Aufteilung bearbeitet: Die kantonalen Fachstellen kümmern sich primär um die Dossiervorbe-