Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/28: Genehmigung und Umsetzung des Haager Unterhaltsübereinkommens und -protokolls von 2007 und Bundesgesetz zur Verbesserung der nationalen Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen · 48 Seiten
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8 Auswirkungen
8.1 Auswirkungen auf den Bund
Der Beitritt zum HUÜ führt beim Bund zu einem Mehrbedarf an zwei Stellen für die Sachbearbeitung und zwei Stellen für die juristische Beratung ab Inkrafttreten des neuen Übereinkommens.
Diese zusätzlichen Stellen erklären sich wie folgt: Erstens gibt es unter dem HUÜ im Vergleich zum NYÜ zusätzliche Vertragsstaaten.
Zweitens können inskünftig auch bevorschusste Forderungen geltend gemacht werden. Da ein Grossteil der unter den Amtshilfeübereinkommen durchgesetzten Unterhaltsforderungen bevorschusst sind, ist von einem bedeutenden Anstieg der Fallzahlen auszugehen. Aus Deutschland ist z.B. bekannt, dass nach Inkrafttreten der mit dem HUÜ vergleichbaren EU-Unterhaltsverordnung im Jahr 2011 die Anträge auf Vollstreckung innerhalb von zwei Jahren um fast 50% zugenommen haben, während sich die Anfragen, Adressnachfragen und Vermögensabklärungen nahezu verdoppelten.70 In den Jahren danach stagnierte die Zahl der Vollstreckungsanträge, während sich die Anfragen, Adressnachfragen und Vermögensabklärungen nochmals verdoppelten. Auch für die Schweiz ist somit von einer Fallzunahme von ca. 50% auszugehen, was eine entsprechende Personalerhöhung nahelegt.
Drittens verpflichtet das HUÜ auch zur Unterstützung bei der Titelerrichtung und bei Titelabänderungen, auch zugunsten der unterhaltspflichtigen Personen.
Viertens ist neu explizit vorgesehen, dass der Bund die Kantone unterstützt. Für die juristische Beratung der ca. 2'800 hängigen Fälle existiert heute aber nur eine Vollzeitstelle, da die juristische Unterstützung durch den Bund heute nicht ausdrücklich vorgesehen ist und der Bund die Kantone heute nur «notfalls»71 unterstützt. Da sich die Kantone über die mangelnde Unterstützung durch den Bund beklagt haben, wären hier mehr Stellen vorzusehen.
Fünftens kommt die jährliche Erhöhung der Fallzahlen aufgrund der steigenden Mobilität der Gesellschaft hinzu (siehe Ziff. 1.2: Verdoppelung der Fallzahlen zwischen 2010 und 2020). All diese Aufgaben und Entwicklungen bedeuten auch zusätzlichen Aufwand, der zu einem Grossteil von der Zentralen Behörde des Bundes getragen wird und die beantragten zusätzlichen Stellen rechtfertigt.
Das mit der Prozessführung zusammenhängende Kostenrisiko für den Bund ist überschaubar: Da der Bund nicht Partei in den Verfahren ist, sondern immer nur Vertreter, oder externe Anwaltspersonen mit der Vertretung der Antragsteller beauftragt, würden im Falle des Unterliegens die Kosten der Gegenpartei nicht dem Bund, sondern der gesuchstellenden Partei auferlegt.
8.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden
Für die Kantone und Gemeinden ist es positiv, wenn sie die von ihnen bevorschussten Unterhaltsgelder im Ausland zurückfordern können.
Viele Gemeinden werden zudem entlastet, wenn sie sich nicht mehr um die Sachbearbeitung der internationalen Alimenteninkassofälle kümmern müssen.
Für die Mehrheit der Kantone, in denen sich schon heute eine einzige Stelle um die Sachbearbeitung der internationalen Alimenteninkassofälle kümmert, sind keine organisatorischen Anpassungen nötig. Die Umsetzung des HUÜ bietet aber die Gelegenheit, dass die Kantone über eine Zusammenarbeit auf regionaler Ebene nachdenken.
70 Deutsches Bundesamt für Justiz, Tätigkeitsbericht 2024, abrufbar unter www.bundesjustizamt.de
71 So ausdrücklich in der Botschaft zum NYÜ, BBl 1975 I 1571