Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/4: Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG) · 64 Seiten

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5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Ag-

glomerationen und Berggebiete

Schätzungsweise können bis zu 600 Gemeinden, insbesondere im ländlichen Raum und im Berggebiet, von Fördergeldern von Bund und allenfalls vom Kanton profitieren. Sie erhalten eine leistungsfähige und zukunftssichere Telekommunikationsinfrastruktur respektive schliessen bestehende Lücken. Diese Gemeinden können von einer höheren Standortattraktivität im Hinblick auf Arbeitsplätze und Wohnbevölkerung profitieren. Bestehende Unterschiede im Vergleich zu urbaneren Gebieten können reduziert werden. Dies kann nicht zuletzt die urbanen Gebiete entlasten, indem attraktive Arbeits- und Wohnräume auch dezentral ermöglicht werden.

Die Projektentwicklung und können zu einigem Aufwand bei den Gemeinden führen. Ausserdem müssen sie geeignete bestehende Infrastrukturen gegen eine angemessene Entschädigung zur Verfügung stellen. Erfahrungen aus Österreich geben Hinweise für den zu erwartenden Aufwand bei den Gemeinden in der Schweiz: Für die Antragstellung, die Erstellung des Fördervertrages sowie die Berichterstattung und Abrechnung haben die Empfänger von Fördergeldern (bei einer grossen Streuung) im Durchschnitt 38 Vollzeitstellen-Tage für Förderbeiträge in vergleichbarer durchschnittlicher Höhe aufgewendet.40 Eine Gemeinde, welche aus eigenem Antrieb Eigentümerin des geförderten Netzes wird (Betreibermodell), hat eigene Investitionen zu tätigen, den Betrieb des Netzes zu administrieren resp. zu vergeben und das Risiko zu tragen; im Gegenzug kann sie die Konditionen der Nutzung des Netzes festlegen und entsprechende Erlöse generieren. All diese Leistungen stellen Eigenleistungen der Gemeinden dar, welche ihnen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zugemutet werden können (Art. 7 Bst. c. SuG). Bund und Kantone unterstützen sie dabei. Die Beantragung von Fördergelder bleibt freiwillig, eine Gemeinde kann sich dagegen entscheiden.

Kantonale Programme zur Förderung von Breitbandinfrastrukturen hatten bisher in der Schweiz einen schweren Stand. Die Teilnahme am Förderprogramm des Bundes bleibt für die Kantone freiwillig. Die vorgeschlagene Bundesförderung kommt direkt den Kantonen zu Gute, indem ihre Gemeinden eine moderne Kommunikationsinfrastruktur teilweise mit Bundesmittel finanziert erhalten. Von der höheren Standortattraktivität der Gemeinden profitiert auch der Kanton. Die von der Bundesförderung profitierenden, teilnehmenden Kantone haben die Hälfte des erforderlichen Förderbeitrages zu tragen, die andere Hälfte wird vom Bund finanziert. Die Kantone können den Mittelbedarf ganz oder teilweise an die Gemeinden abwälzen. Die kantonalen (und allenfalls kommunalen) Beiträge betragen bei einer vollständigen Ausschöpfung der Bundesmittel 365 Millionen Franken.

Die Kantone müssen ausserdem die Gesuche ihrer Gemeinden prüfen und bei der Überprüfung ausgeführter Projekte mitwirken. Dabei können die Kantone auf vorhandene Förderstrukturen für andere Bereiche zurückgreifen. Dennoch wird zusätzlicher administrativer Aufwand bei den Kantonen verursacht. Dieser Aufwand bestimmt sich hauptsächlich anhand der Anzahl Gesuche der Gemeinden und verteilt sich proportional auf diejenigen Kantone, die von der Förderung profitieren. Wenn ein Kanton auf Bundesmittel verzichten will, fallen auch keine Ausgaben und Aufwände an.

5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

40 Berechnungen des BAKOM anhand von Angaben in WIK (2022b), Abbildung 2-2.