Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/4: Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG) · 64 Seiten

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ausgeführt werden. Insbesondere bei der Kontrolle der korrekten Mittelverwendung und Ausführung der geförderten Projekte wird dem BAKOM eine zentrale Rolle zufallen, welche in der Verantwortung des BAKOM liegt. Die betroffenen Kantone wirken lediglich mit. Gemäss aktuellen Schätzungen ist mit bis zu 600 Gesuchprüfungen und Projektüberprüfungen gerechnet, welche in 3 Sprachen über eine Programmdauer von 7 Jahren zu behandeln sind. Bei entsprechender Nachfrage und Gesuchen der Gemeinden werden ab Programmbeginn 2 weitere Stellen benötigt.38 Die insgesamt bis zu 6 befristeten Stellen umfassen voraussichtlich vier wissenschaftliche Stellen, eine administrative Stelle und eine Leitungsstelle. Bei einer Verlängerung des Programms durch den Bundesrat müssten zumindest einige der Anstellungen verlängert werden. Alle Angaben sind als Maximalbedarf zu verstehen, für den Fall, dass die Fördermittel wie erwartet auf eine hohe Nachfrage treffen. Die Stellen werden sukzessive bei Bedarf zu besetzen sein. Sollten weniger Gesuche eintreffen, wird der Bedarf an Personalressourcen entsprechend geringer ausfallen und nicht in Anspruch genommen werden müssen. Bei beispielsweise insgesamt 300 Gesuchen wäre demnach von einem Bedarf von 4 Stellen zu rechnen. Im Falle einer Abnahme oder eines jährlichen Stillstandes der Fördergesuche im Laufe des Projektes wird die Anzahl der benötigen FTE entsprechend reduziert.

Anzahl Vollzeitstellen Befristung Jährliche Kosten Gesamtkosten bis Pro-(FTE) in Mio. CHF39 grammende in Mio. CHF

1 Leitungsstelle 9 Jahre 0.775 6.98

2 wissenschaftliche FTE

1 administrative FTE

2 wissenschaftliche FTE 7 Jahre 0.38 2.66

Total: 4-6 Stellen 0.775 - 1.155 max. 9.64

Während der Laufzeit des Programms werden die 600 Stellenprozente nach aktuellem Stand wie folgt benötigt: 50% Personalführung, Koordination der Mitarbeitenden und Öffentlichkeitsarbeit, 50% Kommunikation und Austausch mit den Kantonen, 100% Beratung der Gemeinden, 190% Beurteilung der Gesuche und Erstellen der Verfügungen, 190% Überprüfung der Projekte, 20% Bearbeitung von Rekursen.

Zur Vereinfachung des Vollzugs wird der Bund eine Plattform zur Verfügung stellen und elektronische Schnittstellen zu den Kantonen für den Datenaustausch schaffen. Zentrales Element der Plattform wird die Georeferenzierung der förderberechtigten und geförderten Gebäude sein. Die Kosten dafür werden grob auf bis zu 800'000 Franken geschätzt, wobei der grösste Teil der Kosten in den ersten beiden Vorbereitungsjahren anfallen.

38 Es wird angenommen, dass für die Prüfung eines Gesuches und das Erstellen und die Kommunikation des Entscheides durchschnittlich eine Woche Arbeitsaufwand für eine Person anfällt. Für die Überwachung eines Projekts während der Ausführung und der abschliessenden Überprüfung wird pro Projekt ebenfalls von einer Woche Arbeitsaufwand ausgegangen.

39 Die Angaben beruhen auf Angaben des Eidgenössischen Personalamts zu den durchschnittlichen jährlichen Kosten je Arbeitskraft in der Bundesverwaltung 2024. Es handelt sich um Vollkosten.