Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/4: Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG) · 64 Seiten
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BIP erhöhen kann. Sie beschreiben ausserdem einen positiven Nettonutzen der untersuchten Förder- bzw. Subventionsprogramme. Jedoch sehen Briglauer et al. (2023) abnehmende Nutzenbeiträge bei hohen Geschwindigkeiten.
Fernmeldedienstanbieterinnen
Die geschätzt rund 300 Eigentümerinnen von Festnetzinfrastrukturen in der Schweiz erhalten durch die Förderung die Möglichkeit, auch in nicht eigenwirtschaftlich erschliessbaren Gebieten moderne und langfristig nutzbare Netze auszubauen, mit den entsprechenden kommerziellen Nutzungsmöglichkeiten. Sie profitieren dabei unter anderem von Mengen- und Netzwerkeffekten. Betreiberinnen von geförderten Netzen müssen Dritten Zugang zur Infrastruktur gewähren, damit auch in den geförderten Gebieten der Wettbewerb bei Fernmeldediensten gewährleistet ist. Davon können alle Fernmeldedienstanbieterinnen in der Schweiz profitieren, indem sie ihre Dienste einer grösseren Kundschaft anbieten können. Vom Netzausbau profitieren weitere Firmen, beispielsweise bei der Ausführung von Bauarbeiten oder bei der Vermarktung von Internetdiensten an zusätzliche Kundschaft.
Regulierungskosten für Eigentümerinnen von Fernmeldeinfrastrukturen
Zur Umsetzung des Gesetzes, insbesondere um den Gemeinden das jeweilige Förderpotenzial aufzeigen zu können, werden den Eigentümerinnen von fernmeldetechnischen Infrastrukturen zur Gebäudeerschliessung Auskunftspflichten auferlegt (Art. 4a und 59a FMG). Zur Abschätzung des damit verbundenen Aufwandes wurde eine Regulierungskostenschätzung durchgeführt. Da die Pflichten erst auf tieferer Normstufe konkretisiert werden, mussten für die Kostenschätzung teilweise Annahmen zur Umsetzung getroffen werden. Zukünftig müssen sich alle Eigentümerinnen von Fernmeldeinfrastrukturen zur Gebäudeerschliessung beim BAKOM registrieren. Im angenommenen Umsetzungsszenario müssen sie dem BAKOM jährlich Daten in einem bestimmten Format der Georeferenzierung (eidgenössischer Gebäudeidentifikator EGID des BFS [2024]) zu den von ihnen mit Fernmeldeinfrastruktur erschlossenen Gebäude liefern. Dabei werden verschiedene Attribute (u. a. zur Technologie) abgefragt. Das Umsetzungsszenario sieht weiter eine jährliche Datenlieferung zu geplanten Anschlüssen (u. a. voraussichtlicher Beginn und Ende der Bauarbeiten) vor. Die bereits heute anfallenden Aufwände für freiwillige Datenlieferungen an den nationalen Breitbandatlas werden als sogenannte Sowieso-Kosten betrachtet. Die Schätzung für die Umsetzung der Pflichten der Eigentümerinnen von Fernmeldeinfrastruktur zur Gebäudeerschliessung ergibt insgesamt einmalige Regulierungskosten in der Höhe von rund 2.9 Millionen Franken sowie ab dem zweiten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes jährlich wiederkehrende Kosten von insgesamt rund 0.3 Millionen Franken, jeweils verteilt auf die rund 310 betroffenen Unternehmen.42 Weitere Kosten können für einzelne Eigentümerinnen von Infrastrukturen zur Gebäudeerschliessung im Zusammenhang mit den Mitteilungspflichten auf Anfrage im Rahmen von Erkundungsverfahren entstehen. Für die definitive Festlegung der förderberechtigten Anschlüsse müssen sie nach der Datenlieferung für den Breitbandatlas nochmals Auskunft über die fernmeldetechnische Erschliessung und ihre aktuellen Ausbaupläne im betroffenen Gemeindegebiet geben. Dieser Aufwand dürfte einen geringen Mehraufwand darstellen und wurde nicht näher beziffert.
42 Nähere Angaben finden sich in der Kostentabelle in Anhang 1.