Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/4: Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG) · 64 Seiten

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5 Auswirkungen

5.1 Auswirkungen auf den Bund

Der Bedarf an Bundesmitteln zur Umsetzung der Vorlage beträgt insgesamt bis zu 375 Millionen Franken. Der Grossteil der Mittel fliesst in Form von Investitionsbeiträgen an die Gemeinden. Während der siebenjährigen Programmdauer sind dies durchschnittlich bis zu rund 52 Millionen Franken pro Jahr. Zudem entstehen während voraussichtlich 9 Jahren administrative Kosten von schätzungsweise zwischen 0.8 Millionen bis zu 1.18 Millionen Franken pro Jahr (Personal- und IT-Ausgaben).

Finanziert werden sollen diese Mittel durch eine befristete Zweckbindung der Einnahmen aus Konzessionsgebühren für Mobilfunkkonzessionen, die von der ComCom künftig erteilt werden. Die erteilten Mobilfunkkonzessionen laufen Ende 2028 sowie im Jahr 2034 aus. Damit umfasst die Zweckbindung Konzessionsgebühren aus Mobilfunkkonzessionen, welche von der ComCom insbesondere in den nächsten beiden Vergaben für die Jahre ab 2029 sowie ab 2034 erteilt werden. Die Zweckbindung wird auf einen Höchstbetrag von 375 Millionen Franken begrenzt. Die Konzessionsgebühren werden jährlich abgegrenzt und im Bundeshaushalt ordentlich verbucht. Diese Mittel werden somit voraussichtlich ab 2029 während maximal 9 Jahren bis maximal zum Höchstbetrag nicht in den allgemeinen Bundeshaushalt fliessen. Der Mittelbedarf für Investitionsbeiträge und für die administrativen Aufwände kann geringer ausfallen, wenn nicht alle förderberechtigten Gemeinden Finanzhilfen nachfragen.

Im Bericht «Hochbreitbandstrategie des Bundes» in Erfüllung des Postulates 21.3461 wurde davon ausgegangen, dass für den Aufbau und die Umsetzung des Programms administrative Kosten in der Höhe von 3 Prozent des Fördervolumens anfallen. Gegenwärtig wird auf Bundesebene von insgesamt gut 10 Millionen Franken oder rund 1,4 Prozent des Fördervolumens für administrative Aufwände ausgegangen. Dies ist im Wesentlichen auf den Einbezug der Kantone in die Prüfung der Gesuche zurückzuführen, welcher im Bericht an den Bundesrat zum damaligen Zeitpunkt noch nicht so vorgesehen war. Es wird auch davon ausgegangen, dass die Arbeiten, die vor Inkrafttreten des Gesetzes und nach Ablauf der Programmdauer anfallen, mit den bestehenden Ressourcen des BAKOM bewältigt werden können. Ebenso sollte der Mehraufwand für die Weiterentwicklung des Breitbandatlas BAKOM-intern getragen werden können.

Ab Inkrafttreten des Gesetzes bis zum Ende des Programms werden insgesamt bis zu 6 neue befristete Stellen (Vollzeitäquivalente, FTE) beim Bund benötigt. In der Aufbauphase ab dem Inkrafttreten des Gesetzes sind 4 neue Vollzeitstellen erforderlich, um die operativen Strukturen und Prozesse des Programms aufzubauen, die Schnittstellen zu den Kantonen zu schaffen und die notwendigen Dokumente, Formulare und Systeme vorzubereiten. Weiter müssen die Kantone und Gemeinden informiert, unterstützt und beraten werden. Insbesondere der Kommunikation und Beratung der Kantone und Gemeinden fällt eine zentrale Rolle zu. Es ist geplant, dass das BAKOM die zentrale Anlaufstelle für Fragen bezüglich Ausbau, Gesuche, Verfahren, administrativen Fragen etc. sein wird, damit zielführende Projekte entwickelt und Gesuche ordnungsgemäss erstellt werden können. Im Weiteren muss das BAKOM die eingereichten Gesuche prüfen und ihre Entscheide verfügen. Zudem muss mit Rekursen gegen verfügte Entscheide des BAKOM gerechnet werden, welche bearbeitet werden müssen. Parallel zu diesen Arbeiten muss das BAKOM während und nach der Durchführung die einzelnen Projekte überprüfen, ob diese gesetzeskonform und zu den verfügten Bedingungen