Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/4: Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG) · 64 Seiten
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2 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht
Die Förderung von Telekommunikationsnetzen der nächsten Generation in der Europäischen Union (EU) kann auf einen langen Weg zurückblicken. Mit der Absicht, dem wirtschaftlichen Wachstum Europas Schub zu verleihen und die Vorteile der Digitalisierung allen Wirtschaftszweigen sowie der Gesellschaft zugutekommen zu lassen, hatte die Europäische Kommission ihre Digitale Agenda für Europa (EU-Kommission 2010a) im Frühling 2010 vorgestellt. Diese Strategie definierte die herausragende Rolle, die die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) spielen sollten und legte für die damalige Zeit ehrgeizige Versorgungsziele fest. Um ihre Bestrebungen zu konkretisieren, ergriff die Kommission eine Reihe von Massnahmen (EU-Kommission 2010b), zu denen unter anderem die Verabschiedung einer Mitteilung über Breitbandnetze (EU-Kommission 2020c) gehörte. In dieser Mitteilung wurde ein kohärenter Rahmen zur Verwirklichung der Ziele der digitalen Agenda festgelegt und aufgezeigt, wie Investitionen in die Netze am besten angestossen werden können. Zudem wurden die Mitgliedstaaten aufgerufen, nationale Breitbandpläne zur Förderung des Ausbaus der Hochgeschwindigkeits- und Ultrahochgeschwindigkeitsnetze in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet auszuarbeiten und konkrete Umsetzungsmassnahmen vorzulegen.
In den darauffolgenden Jahren ergriff die Europäische Kommission verschiedene Initiativen zur Förderung des Breitbandausbaus. Genannt seien hier insbesondere die 2013 veröffentlichten Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU-Kommission 2013), die die Grundlagen (oder allgemeinen Prinzipien) schufen, nach denen die Politiken ihrer Mitgliedstaaten gestaltet wurden. Diese Leitlinien, deren Überarbeitung 2023 erfolgte (EU-Kommission 2023), sollen sicherstellen, dass die staatlichen Beihilfen für Breitbandnetze ausschliesslich im Rahmen von wettbewerblichen Ausschreibungen und nur für Gebiete vergeben werden, in denen der Ausbau nicht rentiert und die deshalb nicht vom Markt erschlossen werden. Überdies dürfen die Beihilfen den Wettbewerb weder jetzt noch in Zukunft (z. B. in den nächsten drei Jahren) verfälschen, und die Empfängerinnen und Empfänger sind verpflichtet, auf dem Vorleistungsmarkt einen diskriminierungsfreien Zugang zu den mit staatlichen Mitteln errichteten Infrastrukturen anzubieten. Die überarbeitete Fassung von 2023 vereinfacht einige Vorschriften und bietet eine zusätzliche Orientierungshilfe für eine Reihe von Schlüsselbereichen, wie z. B. zur Art und Weise, wie die Informationen zur Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit der Netze zu erheben und auszuwerten sind, zum Auswahlverfahren der Begünstigten oder zur Gestaltung der Vorleistungspreise.
Anfang 2020 veröffentlichte die Kommission eine neue Digitalisierungsstrategie mit dem Titel «Gestaltung der digitalen Zukunft Europas» (EU-Kommission 2020). Darin wird die Konnektivität als wichtigster Baustein des digitalen Wandels hervorgehoben. Gleichzeitig wurde die Investitionslücke in der EU bei digitalen Infrastrukturen und Netzen auf 65 Milliarden Euro geschätzt. Um Anreize für die notwendigen Investitionen zu schaffen, erschien es sinnvoll, die verschiedenen Bestimmungen zur Senkung der Kosten für den Breitbandausbau einer Reform zu unterziehen, um sie in ein neues Gigabit-Infrastrukturgesetz münden zu lassen.20
20 Im Februar 2024 wurde eine politische Einigung erzielt. Das kommende Gesetz aktualisiert die Regeln, um einen schnelleren, billigeren und einfacheren Ausbau von Gigabitnetzen zu gewährleisten, indem es die grössten Hürden beseitigt. Es enthält verschiedene Massnahmen, darunter etwa die gemeinsame Nutzung der Infrastruktur oder die Koordinierung von Bauarbeiten.