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Vernehmlassung 2025/45: Änderung der Eigenmittelverordnung (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 12 Seiten

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Verordnung

Anhang 2 Ziff. 1.2, 3.1, 9.3.5

Abflusskategorien Abflussrate (in Prozent)

1. Einlagen von Privatkundinnen und Privatkunden

1.2 Einlagen von Privatkundinnen und Privatkunden grösser 20

als 1,5 Mio. Schweizerfranken. Diese umfassen alle

Sicht- und Termineinlagen mit einer Restlaufzeit oder

Kündigungsfrist von bis zu 30 Kalendertagen, mit Aus-

nahme von Freizügigkeitskonten und Einlagen aus der

gebundenen Selbstvorsorge

3. Besicherte Transaktionen und Sicherheitenswaps, die innert 30 Kalendertagen fällig werden und bei denen die

Sicherheiten nicht zur Deckung von Short-Positionen ver-

wendet werden

3.1 Besicherte Finanzierungsgeschäfte mit der SNB, die0

nicht durch Aktiva der Kategorien 1 und 2a besichert

sind, und Sicherheitenswaps, die den Austausch von Ak-

tiva der gleichen Kategorie beinhalten und nicht glattge-

stellt werden

9. Sonstige Eventualverpflichtungen zur Mittelbereitstel-

lung wie Garantien und Akkreditive

9.3.5 Verwaltete Geldmarktfonds, die mit dem Ziel bewirt- 5 Prozent des

schaftet werden, einen stabilen Wert beizubehalten, wie Emissionsvolu-Constant-Net-Asset-Value-Geldmarktfonds, sofern eine mens Unterstützung des Geldmarktfonds durch die Bank nicht

durch die Fondsgesetzgebung ausgeschlossen oder an-

derweitig hinreichend eingeschränkt ist

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