Zwischenbericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 121 Seiten

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institutionell abgesichert werde. Parallel dazu sei die geplante FZG-Revision voranzutreiben, welche Pensionskassen dazu verpflichtet, frühere Altersguthaben ihrer Versicherten einzufordern, sodass weniger Freizügigkeitsguthaben entstünden.

2.3.1.1.5 Anerkennung von Berufsqualifikationen und Binnenmarkt-Informati-

onssystem

Von den 72 Vernehmlassungsteilnehmenden, die zur Aktualisierung der Regelungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen und zur Teilnahme der Schweiz am Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) Stellung genommen haben, begrüsst die grosse Mehrheit die Vorlage (u. a. KdK, SSV, 6 Gewerkschaften, SRK, H+, FMH, SGAIM, pharmasuisse, 12 Studierendenverbände). Die KdK weist auf den nicht unerheblichen Zusatzaufwand für die Kantone hin, den Letztere angesichts des durch die Vorlage entstehenden Nutzens in Kauf nehmen können; im Gegenzug fordern sie jedoch einen angemessenen finanziellen Ausgleich durch den Bund.

Der SSBS äussert sich kritisch zur Teilnahme an der gemeinsamen Ausbildungsprüfung für Skilehrerinnen und Skilehrer. Einzig die SVP und der Verein Bilaterale III Nein lehnen die Vorlage explizit ab.

2.3.1.2 Bemerkungen zu den einzelnen Gesetzen

2.3.1.2.1 Ausländer- und Integrationsgesetz

Die grosse Mehrheit der Teilnehmenden äussert sich nicht spezifisch zu den Bestimmungen zur Umsetzung des geänderten FZA. Zu folgenden Bestimmungen sind Bemerkungen eingegangen:

Pflichten, seine Anwesenheit zu melden und sich anzumelden oder eine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen (Art. 13a VE-AIG): Der Kanton TI unterstützt diese Pflichten und erachtet es als zentral, dass in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) definiert wird, wie das effektive Datum der Einreise in die Schweiz zu berechnen ist, damit allfällige Leistungsansprüche korrekt beurteilt werden (z. B. Familienzulagen, Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung). Die SVP merkt an, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger mit diesem neuen Artikel keinen Ausländerausweis mehr benötigen, was nachteilig wäre, auch wenn dieser lediglich deklaratorischen Charakter hat.

Abmeldepflicht (Art. 15): Der Kanton TI unterstützt die Abmeldepflicht, bedauert aber, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger bei Wegzug in einen anderen Kanton oder eine andere Gemeinde nicht verpflichtet sind, sich anzumelden. Dies könne Kontrollen erschweren und zu einem Anstieg missbräuchlicher Situationen führen (namentlich in Zusammenhang mit Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen und Steuern). Zudem hält es der Kanton für widersprüchlich, dass diese Regel nur für EU-Bürgerinnen und -Bürger gilt, nicht aber für ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten.

Schutzmassnahmen und Ausgleichsmassnahmen bei der Anwendung des FZA (Art. 21b): TI und JU befürworten explizit die vorgeschlagene Umsetzung im AIG. JU