Zwischenbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 121 Seiten
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FEN, VSETH, HES-SO Studierende, SUB, OneHSLU, FAE, skuba, VSPHS, Students.fhnw, VERSO, VSUZH, HES-SO Rektorat, HES-SO Regierungsausschuss).
12 Vernehmlassungsteilnehmende äussern sich positiv zur Gleichbehandlung bei den Studiengebühren (SP, SAV, SGB, economiesuisse, SEV, Unia, SWR, scienceindustries, autonomiesuisse, AvenirSocial, Solidarität ohne Grenzen, GEM), gehen aber nicht auf die Begleitmassnahmen ein. 1 Vernehmlassungsteilnehmende (Die Mitte) äussert sich – ohne das Gleichbehandlungsgebot explizit zu unterstützen – positiv zu den Begleitmassnahmen. Die Grünen erwarten eine Ausweitung des Gleichbehandlungsgebots auf Pädagogische Hochschulen, Berufsbildung und private Hochschulen.
3 Vernehmlassungteilnehmende äussern sich nicht zu den Studiengebühren. Sie schlagen nur eine Anpassung der Begleitmassnahme vor (OW, BL, SGAIM). NW befürchtet eine Belastung des Bundeshaushalts. 5 Vernehmlassungsteilnehmende lehnen die Nichtdiskriminierung und die Begleitmassnahmen ab (SVP, Università della Svizzera italiana, autonomiesuisse, Verein Bilaterale III Nein, Indagia).
2.3.1.1.4 Änderungen Anhang II Freizügigkeitsabkommen einschliesslich inlän-
discher Umsetzung
27 Vernehmlassungsteilnehmende äussern sich explizit zu den Änderungen im Anhang II FZA (Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit einschliesslich Änderungen des Zivilgesetzbuches, des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge und des Freizügigkeitsgesetzes).
19 Teilnehmende (u. a. KdK, ZH, NW, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, VD, SSV, ASIP, Stiftung Auffangeinrichtung BVG) befürworten die Aktualisierung dieses Anhangs. Begrüsst werden insbesondere die Unterstellung des überobligatorischen Teils der beruflichen Vorsorge unter die Koordinierungsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und die damit einhergehende Vereinfachung in der Anwendung sowie die Weiterführung des Nichtexports von Leistungen wie Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigungen, die zudem durch eine Ausnahme von der dynamischen Rechtsübernahme verfestigt wurde. Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG weist darauf hin, dass eine dauerhafte institutionelle Absicherung aller bei ihr bestehenden Freizügigkeitskonten anzustreben wäre.
4 Teilnehmende lehnen diese Änderungen ab, unter anderem die SVP, die als einzige Partei Stellung genommen hat und die Koordinierungsregelungen des Anhangs II FZA im Allgemeinen ablehnt.
4 Vernehmlassungsteilnehmende positionieren sich nicht klar oder enthalten sich (u. a. UR, SGB). Der SGB sowie der SEV und die Unia gehen zwar davon aus, dass die Regelung betreffend berufliche Vorsorge tendenziell zu einem höheren Schutz der Rentenleistungen und zu einer vereinfachten Durchführung führe. Sie fordern jedoch dazu auf, im Rahmen der innerstaatlichen Umsetzung dafür zu sorgen, dass die Auffangeinrichtung für ihre gesetzlichen Aufgaben im Bereich der Freizügigkeitsguthaben