Zwischenbericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 121 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 40Fedlex · Ergebnisbericht

Sanktion bei Nichteinhaltung der Höchstdauer bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung (Art. 122d): Laut der SVP findet Absatz 3 keine Entsprechung im (geänderten) FZA, weshalb die Schweiz nicht einseitig restriktivere Voraussetzungen oder Sanktionen schaffen könne. Bauenschweiz fordert geeignete Begleitmassnahmen (z. B. Faktenblätter, Weisungen), welche die Unternehmen bei der Umsetzung dieser Bestimmung unterstützen.

2.3.1.2.2 Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz

37 Vernehmlassungsteilnehmende haben betreffend Artikel 61b HFKG Anpassungsvorschläge eingereicht: Eine vollständige und/oder unbefristete Unterstützung seitens des Bundes für die Ausfälle bei kantonalen Universitäten und Fachhochschulen fordern die KdK und ZH, OW, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, TI, VD, VS, NE, BL, UR, JU sowie Grüne, Travail.Suisse, FHNW, transfair, Syna, HES-SO Rektorat, HES-SO Regierungsausschuss, Università della Svizzera italiana. 13 Vernehmlassungsteilnehmende fordern eine bedeutend höhere Unterstützung seitens des Bundes (VSS, FEN, VSETH, HES-SO Studierende, SUB, OneHSLU, FAE, skuba, VSPHS, Students.fhnw, VERSO, VSUZH, SUPSI). Änderungen am Verteilungsmodell fordern 2 Kantone (SG, TI) und zwei andere Vernehmlassungsteilnehmende (SUPSI, Università della Svizzera italiana). VD fordert zudem einen anderen Berechnungszeitpunkt.

2.3.1.2.3 Bundesgesetz über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufs-

qualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen

Die Gesetzesanpassungen werden von einer grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden, die zu dieser Vorlage Stellung genommen haben, unterstützt (insbesondere NW, FMH, SGAIM). Diese Teilnehmenden sind der Meinung, dass Artikel 3 ebenfalls angepasst werden müsste, um die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Inhaberinnen und Inhabern eines Europäischen Berufsausweises (European Professional Card, EPC) vorzusehen. Sie sehen einen Widerspruch darin, dass Artikel 5 den Beginn der Berufsausübung für Inhaberinnen und Inhaber eines EPC nicht vorsieht.

EIT.swiss fordert den Verzicht auf die Gesetzesänderungen.

Indagia ist der Ansicht, dass die Einführung des EPC im Meldeverfahren das Risiko einer Absenkung der Berufsstandards birgt und den Behörden die Kontrolle über die Prüfung der Qualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und Dienstleistungserbringern entzieht.

2.3.1.2.4 Entwurf eines Bundesgesetzes über die Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Anerkennung von Berufsqualifikationen

Der Gesetzesentwurf wird von einer grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden, die zu dieser Vorlage Stellung genommen haben, unterstützt (AIC Ticino, die plattform, SBA, CPC, KFMV). Einige Teilnehmende bringen Vorbehalte zum Ausdruck (bauenschweiz, SBV mit Vignoble Suisse, BVAR, ASG, Suisseporcs, Swiss Beef,