Zwischenbericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 121 Seiten

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AGORA). OW begrüsst die Teilnahme am Vorwarnmechanismus, ist jedoch der Ansicht, dass der Gesetzesentwurf für einen Mehraufwand bei den Kantonen sorgen wird, und fordert, dass der Bund die erforderlichen Personalressourcen zur Verfügung stellt.

Regio Basiliensis verlangt, dass Artikel 20 des Entwurfs dahingehend geändert wird, dass nicht nur der Bundesrat, sondern auch die Kantone internationale Abkommen zur beruflichen Anerkennung und zur Berufsbildung abschliessen können.

Die SVP und der Verein Bilaterale III Nein lehnen den Gesetzesentwurf ab.

2.3.1.2.5 Medizinalberufegesetz

Die Gesetzesanpassungen werden von einer grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden, die zu dieser Vorlage Stellung genommen haben, unterstützt (FMH, SGAIM, SBA). Für den Kanton NW bleibt die Praktikabilität in Zusammenhang mit der Einführung des EPC abzuwarten.

Indagia vertritt die Position, dass die Einführung von EPC und IMI im Gesundheitsbereich ein unkalkulierbares Risiko für die Patientensicherheit darstelle. Die gleiche Bemerkung bringt Indagia auch in Zusammenhang mit dem Gesundheitsberufegesetz (GesBG) und dem Psychologieberufegesetz (PsyG) an.

2.3.2 Lohnschutz

2.3.2.1 Allgemeine Bemerkungen

2.3.2.1.1 Gesamtbeurteilung

87 Vernehmlassungsteilnehmende nehmen eine Gesamtbeurteilung des Verhandlungsergebnisses und der inländischen Begleitmassnahmen im Bereich Lohnschutz vor. 71 Vernehmlassungsteilnehmende befürworten das Verhandlungsergebnis und die inländischen Begleitmassnahmen im Bereich Lohnschutz grundsätzlich (u. a. KdK, ZH, NW, GL, ZG, FR, SO, BL, AR, AI, SG, VD, VS, NE, JU, Die Mitte, EVP, Grüne, GLP, SP, SSV, economiesuisse, SAV, SBVg, SGB, KFMV, Travail.Suisse, Gastro-Suisse, Unia, Swissmem, Syna). 8 Vernehmlassungsteilnehmende positionieren sich nicht klar oder enthalten sich (u. a. UR, TI, FDP, SAB, SGV). 8 Vernehmlassungsteilnehmende äussern sich negativ (u. a. SVP, MASS-VOLL).

21 Stellungnahmen äussern sich nur zu einzelnen Elementen im Bereich Lohnschutz (u. a. OW, BS, SAB). Der Kanton OW begrüsst die bessere Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten, bewertet aber den Mehraufwand bei den kantonalen Behörden negativ. Der Kanton BS unterstützt das Abweichen bei allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) vom Erfordernis der Mehrheit der beteiligten Arbeitgeber. Die SAB hält fest, dass der Grundsatz «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» entscheidend sei.

Eine überwiegende Mehrheit der Kantone (KdK, ZH, NW, GL, ZG, FR, SO, BL, AR, AI, SG, VD, VS, NE, JU) beurteilt das Verhandlungsresultat im Bereich des Lohnschutzes grundsätzlich positiv. Inländische Begleitmassnahmen seien aber nötig, um das Lohn-