Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 129 Seiten

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In der Vernehmlassung wurden teils auch alternative institutionelle Lösungen zur Überwachung der Beihilfen skizziert: Die Mitte fordert eine separate Behörde für die Beihilfeüberwachung, wobei Kantonen bei der Auswahl der Mitglieder ein Vorschlagsrecht eingeräumt werden soll. Die Ernennung würde durch den Bundesrat erfolgen, bedürfe aber einer Absegnung durch die Bundesversammlung. Der Kanton VD unterstützt die Schaffung einer Beihilfekammer, fordert aber eine paritätische Zusammensetzung, ohne diese weiter zu spezifizieren. Gemäss SAB sollen die sektoriellen Regulierungsbehörden (ElCom, RailCom) die Überwachung übernehmen, wobei der Luftverkehr weiterhin von der WEKO abgedeckt werden soll. Ausserdem schlägt die WEKO die Verschiebung der Zuständigkeit für den Vollzug des Binnenmarktgesetzes von der bisherigen WEKO zur neuen Behörde vor, da dort ähnliche Verfahren zu denjenigen im Beihilferecht vorgesehen seien.

Im Rahmen der Vernehmlassung fordern auch die WEKO und das BVGer zusätzliche Ressourcen. So seien dem BVGer je nach Fallentwicklung weitere Ressourcen zuzusprechen. Die WEKO fordert weitere Ressourcen für die Übergangsphase sowie für die prima facie-Beurteilung im ersten Jahr nach der Übergangsphase.

2.2.1.2 Verfahren

Zahlreiche Stellungnahmen thematisieren einzelne Elemente der Verfahren. Generell wird der Zwei-Pfeiler-Ansatz begrüsst (u.a. KdK, ZH, UR, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, VS, NE, SSV, SAB, economiesuisse, SGV). Die vorgesehene Ausgestaltung der Überwachung mit der verbindlichen Beurteilung durch Schweizer Gerichte wird von 37 Teilnehmenden (u.a. KdK, ZH, UR, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, NE, JU, Grüne, SP, SSV, economiesuisse, SAV, SBVg) ausdrücklich befürwortet und von 6 Teilnehmenden abgelehnt. Verschiedene Teilnehmende kritisieren einzelne Elemente des Verfahrens.

Die Mitte und die SVP kritisieren die Beschwerdepflicht der Überwachungsbehörde bei Umsetzungsbeihilfen gestützt auf Bundeserlasse. Die Mitte fordert zudem die Aufhebung der Anmeldepflicht für Beihilfen des Parlaments. Die GLP schlägt vor, dass die Überwachungsbehörde verpflichtet wird, dem Beihilfegeber Änderungsvarianten zur Herstellung der Zulässigkeit der Beihilfe vorzuschlagen. Die GLP schlägt weiter vor, dass der Bund ein kostenloses Online-Tool (z.B. in Form eines KI-Chatbots) für eine schnelle Ersteinschätzung zu Verfügung stelle. Dieses Tool solle den Beihilfegeber unterstützen bei der Abschätzung, ob die Massnahme einer Anmeldung im Rahmen der Beihilfeüberwachung bedürfe.

Die SVP kritisiert den Informationsaustausch zwischen der WEKO und der EU-Kommission. Es sei unklar, was genau die WEKO mit der EU-Kommission vereinbaren und welche Informationen sie teilen darf.

Die WEKO fordert Anpassungen des Prüfungsverfahrens unter anderem betreffend die Anmeldebestätigung und Fristen sowie eine Überarbeitung der besonderen Verfahren, insbesondere mit Blick auf die direkten Beschwerden.

Schliesslich bemängeln der Kanton NW, die SVP und drei weitere nicht ständige Teilnehmende den erhöhten bürokratischen Aufwand infolge der Beihilfeüberwachung. Die