Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 129 Seiten
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Bezüglich der finanziellen und personellen Folgen rechnen einige Teilnehmende mit einer starken Zunahme der Arbeitsbelastung für die kantonalen Migrationsbehörden sowie der Kosten für die Kantone (die nach Ansicht von BS unterschätzt werden); ihrer Ansicht nach sind eine Entschädigung der Kantone (KdK, OW, NW, VS, NE, TI), eine gerechte Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen (VD), Begleit- und Unterstützungsmassnahmen (NE) oder eine Umsetzung, die den knappen Ressourcen der Kantone Rechnung trägt (TG), vorzusehen. Der SSV geht davon aus, dass zusätzliche Kosten für Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen auf die Städte zukommen. Für den SAV und economiesuisse sind die mit den Zugeständnissen im Bereich der Personenfreizügigkeit verbundenen Mehrkosten vertretbar.
In Bezug auf die Verfassungsmässigkeit betont SZ, die Aktualisierung des FZA werfe verfassungsrechtliche Fragen auf. Nach Ansicht der SVP, von Pro Schweiz, Zukunft CH und Indagia steht die Aktualisierung in Widerspruch zu Artikel 121a der Bundesverfassung (BV). Der SGV verlangt als Bedingung für seine Zustimmung namentlich die Schaffung einer verfassungsmässigen Grundlage, die den Vorrang von Schweizer Recht gegenüber dem Völkerrecht, insbesondere im Bereich der Personenfreizügigkeit, garantiert.
Beim Recht auf Daueraufenthalt befürwortet JU dessen strikte Ausgestaltung. SZ und die SVP kritisieren dessen Übernahme, während der SSV diese unterstützt. VD und HotellerieSuisse begrüssen, dass nur erwerbstätige Personen das Recht auf Daueraufenthalt erwerben können. Die Grünen, die SP, Operation Libero und Solidarität ohne Grenzen bedauern dies. NW und VD unterstützen, dass Perioden mit vollständiger Sozialhilfeabhängigkeit von sechs Monaten oder mehr nicht an die Fünfjahresfrist für den Erwerb des Daueraufenthalts angerechnet werden, während die Grünen und die SP dies kritisieren. Die Ligue vaudoise kritisiert die automatische Gewährung nach fünf Jahren und schlägt strengere Voraussetzungen für den Erhalt des Rechts vor. Der Schweizerische Baumeisterverband äussert sich ebenfalls kritisch.
Die Umsetzung im Allgemeinen wird von einigen Vernehmlassungsteilnehmenden ausdrücklich unterstützt (u. a. KdK, SAV, FER, Handel Schweiz), andere fordern Klärungen zu verschiedenen Themen: zum erweiterten Familiennachzug (TI, Die Mitte), zur fehlenden Voraussetzung einer angemessenen Wohnung (TI), zur vorausgesetzten Ehedauer für die Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts im Falle einer Scheidung (TI, BVGer) und zu den Selbstständigen (TI, Kompass Europa). Der SBV bedauert, dass die Vorlage dem Ziel, der Schweiz mehr Freiheit für die Steuerung der Zuwanderung einzuräumen, nicht ausreichend Rechnung trägt. Travail.Suisse ist der Meinung, dass die überrissenen Flexibilitätswünsche der Unternehmen und das Bedürfnis nach Existenzsicherung und sozialer Absicherung von ausländischen Arbeitnehmenden zu Unrecht ausgeblendet werden.
2.3.1.1.2 Schutzklausel
Im Rahmen der Vernehmlassung sind 97 Stellungnahmen zur konkretisierten Schutzklausel und ihrer inländischen Umsetzung im Ausländer- und Integrationsgesetz eingegangen. Von den ständigen Vernehmlassungsteilnehmenden äussern sich die KdK