Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 129 Seiten
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KFMV, Travail.Suisse, VSAA, bauenschweiz, CP, die plattform, FAE, GastroSuisse, H+, Handel Schweiz, HotellerieSuisse, Interpharma, Operation Libero, privatim, scienceindustries, Solidarität ohne Grenzen, Suisseculture, Swissmem, Syna, Taskforce Culture, transfair).
27 Teilnehmende lehnen die Aktualisierung des FZA und deren Umsetzung im nationalen Recht ab (u. a. SZ, NW, SVP, SGV, SBV, BVAR, GVZ, SMP, Swiss Beef, Verein Bilaterale III Nein).
Betreffend die Übernahme der Richtlinie 2004/38/EG begrüssen einige Teilnehmende die vorgesehenen Ausnahmen (u. a. KdK, NE, JU, Gemeindeverband, SSV, SAV, CVCI, Swissmem), während andere kritisieren, dass es sich lediglich um eine partielle Übernahme handelt (u. a. SP, Solidarität ohne Grenzen). Der SGV und der VFAS sprechen sich für die Beibehaltung des Status quo aus.
Was die Ausrichtung der Zuwanderung im Rahmen der Personenfreizügigkeit anbelangt, befürworten die KdK, die Kantone SO, NW und VD, die FDP, die GLP, der SSV, die SAB, economiesuisse, der SAV, der SGV und einige weitere interessierte Kreise (u. a. CVCI, die plattform, H+, Handel Schweiz, Interpharma, STV, Swissmem, IHK St. Gallen-Appenzell) eine arbeitsmarktorientierte Zuwanderung. Die Grünen zeigen sich diesbezüglich kritisch. Nach Ansicht von Kompass Europa entspricht der Begriff der Erwerbstätigkeit, wie er durch die Rechtsprechung des EuGH konkretisiert worden ist, nicht den Erwartungen der Schweizer Bevölkerung, die erwarte, dass die Zuwanderung arbeitsmarktorientiert erfolge. Hinsichtlich der Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Zuwanderung in die Schweiz betonen einige Teilnehmende, dass sich die wirtschaftliche Prekarität für Arbeitnehmende aus der EU erhöht habe (Travail.Suisse, transfair). Andere sind der Auffassung, dass die Auswirkungen der Zuwanderung auf Infrastrukturen, Wohnungswesen und Verkehr durch geeignete Massnahmen abzufedern (KdK, UR), die besonders betroffenen Kantone zu unterstützen seien (TI) und dass das inländische Arbeitskräftepotenzial bestmöglich auszuschöpfen sei (TG). Wieder andere fordern, die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit seien mit einem periodischen Monitoring zu überwachen (NW). Der SBV und einige weitere interessierte Kreise (u. a. SMP, ZBV, GVZ, BVAR, Swiss Beef) vertreten die Ansicht, dass die Steuerung der Zuwanderung noch schwieriger werde und kein wirksamer Kontrollmechanismus vorgesehen sei, damit die Zuwanderung von Arbeitskräften auf die jeweiligen sektorspezifischen Bedürfnisse ausgerichtet werden könne.
Einige Vernehmlassungsteilnehmende gehen mit Blick auf die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Sozialhilfe davon aus, dass die Übernahme der Richtlinie 2004/38/EG zu einem Anstieg der Sozialhilfekosten führen wird (KdK, NW, GL, BL, VD); sie verlangen ein Monitoring (KdK, GL, BL, SSV). Der Kanton TI hebt das grosse Missbrauchsrisiko im Sozialhilfebereich hervor, weswegen die Einführung strengerer Kontrollen wichtig sei. Andere Teilnehmende kritisieren die indirekte Auswirkung der Zuwanderung auf Sozialversicherungen und Gesundheitssystem (u. a. ZBV, GVZ, SGV, Swissmem) und die Kopplung von sozialer Sicherheit mit dem Aufenthaltsrecht (u. a. Travail.Suisse, Syna, transfair).