Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 196Fedlex · Erläuternder Bericht
könnte etwa der fragmentierte Schweizer Strommarkt oder die föderalistische Organisationsstruktur der Schweiz die Anzahl der Fälle erhöhen. Auch die Tatsache, dass die unverbindliche Beratung im Gegensatz zur EU kostenpflichtig ist, könnte die Anzahl der Verfahren erhöhen.
Die Schätzungen basieren auf ersten Berechnungen und qualitativen Analysen inklusive einem Quick-Check und werden während der Vernehmlassung weiter geprüft.
Zu Beginn der Systemeinführung könnten vermehrt Prüfungsverfahren stattfinden. Beispielsweise führte Kroatien zehn Jahre vor ihrem EU-Beitritt bereits eine eigene Beihilfeüberwachung durch ihre Wettbewerbsbehörde ein. Insbesondere in den ersten Jahren wurden zahlreiche Beihilfen im Landverkehrsbereich gemeldet (was mit der parallelen, unabhängig stattfindenden Modernisierung zusammenhing).198 Zudem wurden für Kroatien fünf der sieben bisherigen Prüfungen in den drei Sektoren während der ersten vier Jahre seit dem EU-Beitritt im Jahr 2013 durchgeführt. Ein solcher Ballungseffekt war hingegen für Bulgarien und Rumänien nach ihren Beitritten im Jahr 2007 in Bezug auf die drei Sektoren nicht ersichtlich.
2.2.10.1 Auswirkungen auf den Bund
Die folgenden Einschätzungen basieren auf der Annahme, dass das Paket Schweiz– EU im Jahr 2028 in Kraft treten wird. Die 5-jährige Übergangsphase würde dann die Jahre 2028-2032 erfassen. Die Schweizer Beihilfeüberwachung würde mit dem Inkrafttreten des BHÜG, das heisst fünf Jahre nach der Ratifizierung der völkerrechtlichen Verträge nach Artikel 1 Absatz 2 VE-BHÜG (s. Art. 56 Abs. 3 VE-BHÜG), ab dem Jahr 2033 funktionieren.
198 Annual Report on State Aid 2008, Croatian Competition Authority. Abrufbar unter: www.aztn.hr > About Us > Annual reports.