Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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der Entsendungen eine Übergangsfrist von drei Jahren nach Inkrafttreten des Pakets Schweiz–EU.

Verhandlungsabschluss

Die Verhandlungsdelegationen in den Bereichen Zuwanderung (SEM) und Entsendung von Arbeitnehmenden (SECO) arbeiteten eng zusammen. Fragen, die beide Bereiche betreffen, insbesondere zu formellen Aspekten und zum Geltungsbereich, verhandelten die Delegationen gar gemeinsam. Dieses Vorgehen förderte insbesondere die Kohärenz der vorgebrachten Argumente.

Die erste Verhandlungsrunde fand am 19. März 2024 statt. Insgesamt haben 14 offizielle Verhandlungsrunden stattgefunden, die meisten davon virtuell. Zum Lohnschutz gab es fünf zusätzliche separate Verhandlungsrunden. Die Verhandlungsrunden wurden durch verschiedenste Austausche und Treffen auf allen Hierarchiestufen mit der Delegation der EU ergänzt.

Parallel zu den Verhandlungen informierten und konsultierten das SEM und das SECO die Vertretungen der kantonalen Verbände regelmässig über den Stand der Verhandlungen und die diskutierten Themen, insbesondere um zu prüfen, ob die geplanten Regelungen auf nationaler Ebene umgesetzt werden könnten. Rund 13 Gespräche fanden mit den Kantonen im Bereich der Zuwanderung statt und über 80 Gesprächsrunden mit den Sozialpartnern und den Kantonen zum Lohnschutz. Zudem hat das WBF/SBFI die akademischen und hochschulpolitischen Gremien miteinbezogen und sie regelmässig informiert. Die Vertretungen der kantonalen Behörden nahmen an den Verhandlungen und deren Vorbereitung teil (s. Ziff. 1.3.3.).

An seiner Sitzung vom 20. Dezember 2024 nahm der Bundesrat Kenntnis vom materiellen Verhandlungsabschluss und beurteilte das Verhandlungsmandat in den Bereichen Zuwanderung und Lohnschutz als erfüllt. Im Mai 2025 wurden die Verhandlungen mittels Paraphierung der Abkommenstexte formell abgeschlossen.

2.3.4 Vorverfahren

Zwischen 2014 und 2021 führten die Schweiz und die EU Verhandlungen über einen Entwurf für ein institutionelles Rahmenabkommen im Bereich des Marktzugangs und Anfang 2021 Nachverhandlungen. Es verblieben jedoch substanzielle Differenzen bei zentralen Schweizer Interessen, insbesondere im Bereich der Personenfreizügigkeit und des Lohnschutzes. Deshalb entschied der Bundesrat am 26. Mai 2021 nach einer gesamtheitlichen Interessensabwägung, das Abkommen nicht zu unterzeichnen und die Verhandlungen dazu zu beenden (s. Ziff. 2.1.2.2).

Im Februar 2022 legte der Bundesrat die Leitlinien für ein neues Verhandlungspaket fest, mit dem der bilaterale Weg mit der EU stabilisiert und weiterentwickelt werden sollte und nahm im März 2022 exploratorische Gespräche mit der EU auf.

Im Zuwanderungsbereich wurde eine technische Arbeitsgruppe Bund–Kantone geschaffen, in welcher auf Seite der Kantone die KdK, die VDK, die SODK, die KKJPD, aber auch die Fachverbände und – vereine wie die VKM und der VSAA vertreten waren. Die Arbeitsgruppe traf sich in regelmässigen Abständen, nicht nur während der exploratorischen Gespräche, sondern auch während der formellen Verhandlungen.