Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/58: Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland · 93 Seiten

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Die vorgeschlagenen Beschränkungen der Kontingente für den Erwerb von Ferienwohnungen würden sich primär auf diejenigen Tourismus- und Bergkantone auswirken, welche in den letzten Jahren ihre Kontingente zur Hälfte bis ganz ausgeschöpft haben. Die Auswirkungen dürften für einzelne Kantone nicht gering ausfallen. Aus Sicht der Lex Koller erscheint es jedoch nicht erstrebenswert und soll nicht gefördert werden, dass die Kantone einen Tourismus betreiben, welcher stark auf den Erwerb von Ferienwohnungen durch Personen im Ausland setzt. Auch mit den vorgeschlagenen Anpassungen bleibt der Erwerb von Ferienwohnungen, wenn auch in einem geringeren Umfang, auch für Personen im Ausland nach wie vor möglich. Für Personen, die nicht als Personen im Ausland im Sinne des BewG gelten, kommen keinerlei Einschränkungen hinzu. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die erhebliche Wohnungsknappheit und auf das verfolgte Ziel dieser Vorlage erscheinen die aus der Verschärfung resultierenden Einschränkungen auch für die am stärksten betroffenen Kantone nötig und gerechtfertigt.

4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

4.3.1 Ergebnis der extern in Auftrag gegebenen Expertise

Das BJ hat die vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Verschärfungen bezüglich Betriebsstätte-Grundstücke, Hauptwohnungen, Wohnimmobiliengesellschaften, Immobilienfonds und Immobilien-SICAV sowie Fragestellungen zur Motion Schmid Martin 22.4413 einer externen Regulierungsfolgenabschätzung durch die Fahrländer Partner Raumentwicklung AG (nachfolgend «RFA») unterziehen lassen.59 Die RFA sieht staatliches Handeln zur Lösung der aktuellen Probleme auf den Wohnungsmärkten als dringend notwendig an. Trotz vorhandenen Kapitals könne die hohe Nachfrage in Grossagglomerationen und touristischen Gemeinden aufgrund begrenzten Baulandes und langsamer Prozesse nicht gedeckt werden. Eine Verschärfung der Lex Koller wäre gemäss RFA allerdings nicht hilfreich, sondern würde die Probleme tendenziell verstärken

– insbesondere bei Grossprojekten. In der Lockerung der Lex Koller im Sinne der Motion Schmid Martin 22.4413 sieht die RFA Potential für eine Entlastung des Wohnungsmarkts. Zur Begründung des Ergebnisses wird im Einzelnen was folgt angeführt:

− Weitreichende Unzulässigkeit der reinen Kapitalanlage und Präzisierung der Wohnanteilsvorschriften bei Betriebsstätte-Grundstücken (Ziff. 2.1.1 oben): Viele Unternehmen würden Betriebsstätten mieten (anstatt zu kaufen). Dies aus finanziellen Gründen, um sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren und flexibel zu bleiben.

Seit der Lockerung des Erwerbs von Betriebsstätte-Grundstücken im Jahre 1997 hätten keine massiven Direktinvestitionen in Schweizer Betriebsstätten durch Per-

59 Vgl. Bericht «RFA zur Änderung des BewG als Begleitmassnahme im Kontext der «Nachhaltigkeitsinitiative» sowie zur Beantwortung der Motion 22.4413 von SR Martin Schmid» vom 18. November 2025, Fahrländer Partsungen > Vernehmlassung 2026.