Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/58: Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland · 93 Seiten
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sich die Konditionen für eine allfällige Wiederveräusserung der Ferienwohnung verschlechtern könnten, sollten Personen im Ausland die Ferienwohnung rasch wieder veräussern wollen und sollten keine freien Kontingentseinheiten mehr verfügbar sein. Der Kreis der potenziellen Käuferinnen und Käufer würde sich in einem solchen Fall auf nicht dem BewG unterstellte Personen beschränken, was Einfluss auf den Verkaufspreis haben könnte. Gleichzeitig könnte dies aber eine Chance dafür sein, dass bislang als Ferienwohnung genutzte Wohnungen wieder auf den Wohnungsmarkt für die ansässige Bevölkerung gelangen.
Sämtliche der vorgeschlagenen Verschärfungen bewirken, dass der Zweck der Lex Koller, die Überfremdung des einheimischen Bodens zu verhindern, wirksamer umgesetzt und Immobilien generell wieder vermehrt der in der Schweiz ansässigen Bevölkerung zur Verfügung stehen. Die Massnahmen tragen zudem spezifisch mit Blick auf die Erhältlichkeit von Wohnimmobilien teils auch dazu bei, dass der in der Schweiz ansässigen Bevölkerung mehr Wohnraum zur Verfügung stehen kann. Eine Quantifizierung der Auswirkungen ist an dieser Stelle aber kaum möglich. Angesichts der teils überaus angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt ist jede Wohnung hilfreich, die auf den Wohnungsmarkt gelangt. Die vorgeschlagenen Verschärfungen der Lex Koller werden keineswegs alle Probleme lösen und in Hinblick auf eine Entspannung des Wohnungsmarktes erweist sich. ein Zusammenspiel einer Vielzahl von Massnahmen und Effekten als wichtig und nötig. Die vom Bundesrat bisher in Auftrag gegebenen Anpassungen zur Verschärfung des BewG bilden denn auch nur eine Massnahme unter zahlreichen Begleitmassnahmen, mit welchen er im Zusammenhang mit der Ablehnung der Nachhaltigkeitsinitiative den aktuellen Herausforderungen der Zuwanderung begegnen will. Das heisst bei der Wirkung kommt es nicht nur auf den Effekt einer einzelnen Massnahme an, sondern dieser ist als Teil eines ganzen Massnahmenpakets72 zu lesen. Darüber hinaus wurden und werden unabhängig von der Nachhaltigkeitsinitiative verschiedenen Massnahmen ergriffen, um die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu entschärfen. Zu erwähnen ist an dieser Stelle insbesondere der am 13. Februar 2024 vorgestellte Aktionsplan Wohnungsknappheit, den der Bund zusammen mit Vertretungen der Kantone, Städte und Gemeinden sowie Bau- und Immobilienwirtschaft erarbeitet hat und umsetzt, soweit es in seinem Zuständigkeitsbereich liegt. Zudem hat der Ständerat den Bundesrat mit dem Postulat 23.4323 «Wohneigentumsförderung» der WAK-S beauftragt, eine Auslegeordnung über die Eigentumsförderung vorzulegen. Am 26. September 2025 hat der Bundesrat sodann entschieden, dass der Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus für die Jahre 2030 bis 2034 um 150 Millionen Franken aufgestockt werden soll und am 5. Dezember 2025 hat er dem Parlament einen Verpflichtungskredit über 1,92 Milliarden
72 Mit Bezug auf das Wohnungswesen wurde auch der Fonds zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus ab 2030 um fünf Jahre verlängert und um 150 Millionen Franken aufgestockt. Vgl. dazu und zu den übrigen Begleitmassnahmen zur Nachhaltigkeitsinitiative «Der Bundesrat will die Herausforderungen der Zuwanderung adressieren», Medienmitteilung des Bundesrats vom 29. Januar 2025. Kann abgerufen werden unter www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Medienmitteilungen des Bundesrats (Stand: 23.02.2026).