Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/59: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2026 · 9 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.0-13/1/4
1. Ausgangslage und Gegenstand der Vernehmlassung
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 16. September 2025 das Vernehmlassungsverfahren eröffnet zu Revisionen der Kernenergieverordnung (KEV; SR 732.11), der Energieeffizienzverordnung (EnEV; SR 730.02), der Energieverordnung (EnV; SR 730.01), der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe (VHBT; SR 730.010.2), der Energieförderungsverordnung (EnFV; SR 730.03) und der Stromversorgungsverord- nung (StromVV; SR 734.71), mit der Absicht, diese dem Bundesrat im Mai 2026 zum Beschluss zu unterbreiten.
2. Ablauf und Adressaten
Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis zum 22. Dezember 2025. Die Vernehmlassungsunterla- gen und Stellungnahmen können unter www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abge- schlossene Vernehmlassungen > 2025 > UVEK bezogen werden.
Der vorliegende Bericht fasst die Stellungnahme zusammen, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben1.
3. Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden
Im Rahmen der Vernehmlassung sind insgesamt 78 Stellungnahmen eingegangen.Teilnehmende nach Kategorie Eingegangene Stellungnahmen Kantone25
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien2
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft4
Ausserparlamentarische Kommissionen4
Gas- und Erdölwirtschaft2
Elektrizitätswirtschaft17
Industrie- und Dienstleistungswirtschaft6
Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen8
Organisationen der Bereiche Cleantech, erneuerbaren Energien und Energieeffizienz5
Organisationen der Wissenschaft1
Weitere energiepolitische und energietechnische Organisationen4
Stellungnahmen insgesamt78
1 Für die Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlage wurden gemäss Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (VIG; SR 172.061) alle Stellungnahmen zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet. 3/9 BFE-D-32B43401/285