Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/59: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2026 · 9 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht

Aktenzeichen: BFE-011.0-13/1/4

4. Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse

4.1. Revision der Kernenergieverordnung

Die Kantone AG, AI, BE, BL, BS, GR, LU, NE, NW, SG, SH, SZ, TG und ZG sowie die SVP, das Centre Patronal, die Alpiq, die BKW, swissnuclear, die KNS, der VSE und energie-wende-ja begrüssen die in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehenen Änderungen der KEV.

Der Kanton TI bemängelt, Art. 54a sei nicht klar genug, um in der Praxis eine korrekte Umsetzung der Ausnahmen von der Konditionierungspflicht zu gewährleisten. Im Übrigen stimmt er den Änderungsvor- schlägen zu.

Die Kantone FR, JU, OW und UR, der SGV, Schweizerische Städteverband und Schweizerische Arbeit- geberverband, die ENHK, Electrosuisse, FRC, Pro Natura, Pusch, SES, SVS, VCS, WWF, Solarspar, NWA, Pronovo und VKG haben keine Kommentare abgegeben bzw. auf eine Stellungnahme verzichtet.

Das PSI beanstandet, dass sich seine Stellungnahme, welche es im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens abgegeben hatte, nicht im aktuellen Verordnungsentwurf widerspiegle.

4.2. Revision der Energieeffizienzverordnung

Die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GE, GR, JU, LU, NE, OW, SG, SH, SO, SZ, TI, TG, VD und ZG sowie die Mitte, aee.suisse, EIT.swiss, NWA Schweiz, der VSG, swissnuclear , Primeo Energie, die FEA, die energie-wende-ja und der VSE begrüssen die gemäss Vernehmlassungsvorlage vorgesehenen Ver- ordnungsänderungen. Der Kanton VD fordert jedoch, dass der Verwaltungsaufwand und die damit ver- bundenen Kosten angemessen bleiben, insbesondere für KMU und kleine Produzenten.

Der Kanton FR und Centre Patronal bemängeln, dass der Bericht keinen Grund erläutere, warum die Kontrollen hinsichtlich der Ressourceneffizienz (Art. 14 Abs. 5) dem Bundesamt für Umwelt und nicht dem Bundesamt für Energie übertragen werden, obwohl die Thematik in dessen Zuständigkeitsbereich falle. Die aeesuisse und EIT.swiss teilen die Einschätzung des BFE, dass die Abschaffung der Energie- etikette für Haushaltskaffeemaschinen keine Beeinträchtigung der energiepolitischen Zielerreichung dar- stelle. Die Energieeffizienz dieser Geräte habe sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert und könne über die Anforderungen an den Stromverbrauch im Aus- und Bereitschaftszustand sachgerechter und wirkungsvoller reguliert werden.

Die Mitte befürwortet die Anpassung an EU-Recht zur Vermeidung eines „Swiss Finish“ und unterstützt die Einführung eines Reparierbarkeitsindex für Wäschetrockner auf der Energieetikette. Der Reparatu- rindex werde als besonders vielversprechend eingeschätzt, da er Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit biete, Produkte auszuwählen, die im Schadensfall repariert und langfristig genutzt wer- den können. Dies trage sowohl zur wirtschaftlichen Effizienz als auch zur Nachhaltigkeit bei.

Der FEA erwähnt, dass seitens der Kontrollinstanzen darauf zu achten sei, dass die Energieetikette für Kaffeemaschinen nach Ablauf der Übergangsfristen nicht mehr verwendet werde. Ferner gelte es zu verhindern, dass alternative Klassierungen, die durch die Aufhebung der Etikette entstehende Lücke füllen. Im Bereich der Marktkontrolle wird eine verschärfte Kontrolle beim Direktimport gewünscht. Zu- dem wird bezweifelt, ob das BAFU über die nötigen Kenntnisse und Erfahrung für die Kontrolle der Ressourceneffizienz-Anforderungen verfügt.

Der Swico, die Swiss Retail Federation, der SGV und economiesuisse fordern eine möglichst starke Anlehnung an EU-Vorgaben ohne Swiss-Finish. Zudem erachten sie die vorgeschlagenen Fristen als nicht praktikabel. Hersteller müssen ihre Gerätefunktionen sowie die zugehörigen technischen Unterla- gen rechtzeitig an die neuen Anforderungen anpassen können. Eine verlängerte Übergangsfrist erhöhe die Planungssicherheit und stelle sicher, dass Hersteller und Importeure die Umstellung effizient, kos- tenbewusst und mit vollzugstauglichen Prozessen vornehmen können.

4/9 BFE-D-32B43401/285