Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/59: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2026 · 9 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.0-13/1/4
Die SVP lehnt die Anpassungen aufgrund zusätzlicher Regulierung, Kosten und EU-Angleichung klar ab.
Pflicht zur Beglaubigung der Produktionsdaten durch eine Konformitätsbewertungsstelle (Art. 6 Abs. 2bis): Pro Natura, BirdLife, SES, Pusch, VCS und WWF begrüssen, dass die Produktionsdaten neu von einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle beglaubigt werden müssen. Der VSG und der SVGW fordern eine pragmatische Umsetzung, um den Aufwand für die Akteure in Grenzen zu halten. Die SVP, economiesuisse, der Schweizerische Gewerbeverband, Avenergy und Biofuels Schweiz lehnen die neue Regelung hingegen ab. Sie führe zu zusätzlichem Aufwand mit begrenztem Nutzen und die bestehenden Kontrollprozesse des BAZG im Zusammenhang mit der Abwicklung der Mineralölsteuererleichterung seien ausreichend.
Anforderung an den Import internationaler Zertifikate (Art. 8): Pro Natura, Birdlife, SES, Pusch, VCS, WWF und «Nie wieder Atomkraftwerke Schweiz» sind mit der vorgeschlagenen Anpassung grundsätz- lich einverstanden. Die Vorgaben für die Produktion von erneuerbaren Gasen sollen hoch sein. EKZ und VSE wünschen sich, dass auch der Import von Zertifikaten ohne Einspeisung ins europäische Gasnetz zugelassen wird.
4.5. Revision der Energieförderungsverordnung
Ein Grossteil der Kantone hat keine Bemerkungen oder begrüsst die Vorlage. BE hält fest, es sei sinnvoll, die Regelung bezüglich der geschuldeten Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen auf Neuanla- gen und erhebliche Erweiterungen auszudehnen und die anrechenbaren Investitionskosten mit jenen der Investitionsbeiträge zu harmonisieren. Dies erhöhe die Planungssicherheit und vereinheitliche die Handhabung. Weiter sei wichtig, dass Pumpspeicher- und Umwälzwerke nicht kategorisch von der För- derung ausgeschlossen würden. ZH betont, dass die Förderung in erster Linie mit den bewährten Inves- titionsbeiträgen (Einmalvergütungen) erfolgen sollte.
Die SVP unterstützt die Änderungen der Energieförderungsverordnung. Die vorgesehenen Präzisierun- gen bei der gleitenden Marktprämie für Wasserkraft würden klären, welche Investitionskosten und Ab- gaben an das Gemeinwesen bei der Berechnung der Förderung angerechnet werden dürften und wie zwischen Neuanlagen und Erweiterungen zu unterscheiden sei. Es würden keine neuen Förderinstru- mente geschaffen, sondern bestehende Regeln geschärft und transparenter gemacht. Das erhöhe die Planungssicherheit für Investoren und Betreiber und stärke die einheimische Wasserkraft als zentrale Säule der Stromversorgung. Eine starke einheimische Produktion sei im Interesse der Versorgungssi- cherheit und entspräche der energiepolitischen Grundhaltung der SVP.
Die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte, Berggebiete und Wirtschaft sowie die Gas- und Erdölwirtschaft haben keine Bemerkungen oder begrüssen die Anpassungen.
Gemäss Alpiq AG würden die Klarstellungen in der EnFV betreffend der anrechenbaren Jahreskosten die Investitionssicherheit für die Wasserkraft in der gleitenden Marktprämie erhöhen. Die BKW Energie AG begrüsse die geplanten Präzisierungen in Bezug auf die Jahreskosten. Es sei sinnvoll, die Regelung auf Neuanlagen und erhebliche Erweiterungen zu erweitern und die anrechenbaren Investitionskosten mit jenen der Investitionsbeiträge zu harmonisieren. Dies erhöhe die Planungssicherheit und vereinheit- liche die Handhabung für Kraftwerksbetreiber. Hydrosuisse bemerkt, dass, falls die Präzisierungen zur gleitenden Marktprämie für Wasserkraftanlagen die Investitionssicherheit bei den Gesuchstellern tat- sächlich erhöhe, wie es im erläuternden Bericht beschrieben werde, erachte sie diese Präzisierung als eine positive Weiterentwicklung. Axpo Services AG, CKW AG, DSV, Electrosuisse, Elektrizitätswerk der Stadt Zürich, Eniwa AG, ewz, Groupe E SA, Primeo Energie, Swissgrid AG, swissnuclear, VSE, sowie der Verein Smart Grid Schweiz haben keine Bemerkungen zur Vorlage.
Centre Patronal, EIT.swiss, FEA, Swico und Swiss Retail Federation haben keine Bemerkungen oder unterstützen die vorgeschlagenen Änderungen vollumfänglich.
6/9 BFE-D-32B43401/285