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Vernehmlassung 2025/63: Genehmigung der Änderung zum Vertrag über die Energiecharta · 55 Seiten
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Artikel 8
Teil VII wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 33 Absatz 3 werden die Worte „Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration“ durch das Wort „ORWI“ ersetzt.
2. In Artikel 34 Absatz 1 werden die Worte “in diesem Vertrag als „Chartakonferenz“ bezeichnet” durch die Worte “im Folgenden als „Chartakonferenz“ bezeichnet“ ersetzt; in Absatz 3 erhält der Buchstabe g folgende Fassung: „sie ermutigt gemeinsame Anstrengungen zur Erleichterung und Förderung marktorientierter Reformen und der Modernisierung des Energiebereichs in denjenigen Vertragsparteien, deren Wirtschaft sich im Übergang befindet“.
3. Hinsichtlich der ursprünglicher VEC, in Artikel 34 nach Absatz 7 wird ein neuen Absatz eingefügt:
„(8) Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der am 3. Dezember 2024 gebilligten Änderungen dieses Vertrags und danach in Abständen von fünf Jahren oder zu einem von der Chartakonferenz zu bestimmenden Zeitpunkt überprüft die Chartakonferenz den Inhalt der Anlagen EM und NI. Im Zuge dieser Überprüfung kann sie beschließen, einen oder beide Anlangen zu ändern.“
4. Hinsichtlich der VEC in der Fassung von 1998, in Artikel 34 nach Absatz 7 wird ein neuen Absatz eingefügt:
„(8) Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der am 3. Dezember 2024 gebilligten Änderungen dieses Vertrags und danach in Abständen von fünf Jahren oder zu einem von der Chartakonferenz zu bestimmenden Zeitpunkt überprüft die Chartakonferenz den Inhalt der Anlagen EM I und NI. Im Zuge dieser Überprüfung kann sie beschließen, einen oder beide Anlangen zu ändern.“
5. In Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a werden die Worte „sowie der Anlage T“ gestrichen.
6. In Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe b werden die Worte “Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration“ durch das Wort „ORWI“ ersetzt; in Absatz 7 werden die Worte „Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration“ durch das Wort „ORWI“ ersetzt.
7. Hinsichtlich der VEC in der Fassung von 1998, in Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe d werden die Worte „der Anlagen EM“ durch die Worte „der Anlagen EM I, EM II“ ersetzt.
Artikel 9
Teil VIII wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 38 werden die Worte “Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration“ durch das Wort „ORWI“ ersetzt.