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Vernehmlassung 2025/63: Genehmigung der Änderung zum Vertrag über die Energiecharta · 55 Seiten
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SEKRETARIAT DER ENERGIECHARTA
CCDEC 2024
14 GEN
Brüssel, 3. Dezember 2024
Verwandte Dokumente:
CC 762, CC 762 Rev,
CC 762 Rev 2, Mess 2171/24
BESCHLUSS DER ENERGIECHARTAKONFERENZ Betrifft: Änderungen von Klarstellungen, Erklärungen und Beschlüssen.
Die Energiechartakonferenz hat in der satzungsgemäßen Sitzung ihrer 35. Sitzung am 3. Dezember 2024 Änderungen zu folgenden Punkten genehmigt:
a) der (durch das Berichtigungsprotokoll von 1996 geänderten) Fassung der Schlussakte der Europäischen Energiechartakonferenz enthaltene Klarstellungen, Erklärungen und Beschlüsse, und
b) der in der Schlussakte der Internationalen Konferenz und dem Beschluss der Energiechartakonferenz über die Änderung der Handelsbestimmungen des Vertrags über die Energiecharta (VEC) enthaltene Klarstellungen
in der beigefügten Fassung.
Die Änderungen
a) der Klarstellungen in den Abschnitten I.1, I.3, I.19 und I.21 dieser Entscheidung,
b) der Erklärungen in Abschnitt II dieser Entscheidung,
c) der Beschlüsse in den Abschnitten III.2 bis 4 dieser Entscheidung, und
d) in Abschnitt IV.1 dieser Entscheidung
treten am 3. Dezember 2024 in Kraft.
Andere in dieser Entscheidung vorgeschlagenen Änderungen treten für die Vertragsparteien jeweils zu demselben Zeitpunkt in Kraft, wie die am 3. Dezember 2024 angenommenen Änderungen des VEC für die jeweilige Vertragspartei in Kraft treten. In der Zwischenzeit gelten sie vorläufig in derselben Weise wie die am 3. Dezember 2024 angenommenen Änderungen des VEC.
Schlüsselwörter: Modernisierung, Vertrag über die Energiecharta, Klarstellungen, Erklärungen, Beschlüssen, Änderungen