Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/63: Genehmigung der Änderung zum Vertrag über die Energiecharta · 41 Seiten

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• Schutzstandards für Investitionen im Energiesektor: Die Schweiz wird darauf hinwirken, die Schutzstandards gemäss der weiterentwickelten, bewährten ISA-Vertragspraxis der Schweiz anzupassen und unter Berücksichtigung der Kohärenz mit anderen Politikbereichen einen guten Investitionsschutz zu gewährleisten.

• Energietransit: Die Schweiz unterstützt Bemühungen zur Präzisierung der Bestimmungen zum Energietransit.

• Pre-Investment/Marktzugang: Falls sich die Verhandlungen in Richtung der Aufnahme von diesbezüglichen Bestimmungen entwickeln, sind bestehende Rahmenbedingungen in der Schweiz im Auge zu behalten.

• Überholte Formulierungen: Die Schweiz wird sich dafür einsetzen, obsolete Bestimmungen zu streichen.

Nach 15 Verhandlungsrunden zwischen Januar 2021 und Juni 2022 wurden die materiellen Verhandlungen zur Modernisierung des ECT am ausserordentlichen Treffen der ECC vom 24. Juni 2022 mit einer grundsätzlichen Einigung der Vertragsparteien zu allen 25 Verhandlungsthemen und einem konkreten Entwurf für den geänderten ECT einstimmig abgeschlossen. Es handelt sich dabei um eine Teilrevision des ECT.

Die geplante Zustimmung der Vertragsparteien zur Modernisierung am Treffen der ECC vom 22. November 2022 scheiterte am Widerstand der EU, die vorgängig nicht die erforderliche Zustimmung im Rat der EU erhalten hatte. Deutschland, Frankreich, Spanien und die Niederlande kamen in der materiellen Prüfung des Verhandlungsergebnisses ab Herbst 2022 zum Schluss, dieses entspreche nicht ihren Zielen und notifizierten ihren Austritt aus der Charta. Als Gründe dafür wurden die mangelnde Vereinbarkeit des modernisierten ECT mit den Bemühungen zum Klimaschutz angegeben. Dies, obwohl die Nachhaltigkeitsbestimmungen umfassend präzisiert wurden und in den Verhandlungen auf Antrag der EU den Vertragsparteien, die dies wünschten, die Möglichkeit gegeben wurde, fossilen Energieträgern den Investitionsschutz auf ihrem Gebiet zu entziehen (s. Ziff. 4.2).

Von November 2022 bis Mai 2024 war die Modernisierung des ECT im Rat der EU blockiert, da weder eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten zum geeinten Austritt der EU aus dem ECT noch eine Auflösung der blockierenden Minderheit zur Zustimmung der Modernisierung zu Stande kam.

Am 30. Mai 2024 beschloss der Rat der EU einen Kompromiss, der vorsieht, dass die EU und EURATOM aus dem ECT aussteigen, die Mitgliedsstaaten aber eigenständig entscheiden können, ob sie im ECT verbleiben wollen. Die ECC stimmte an ihrem Treffen vom 3. Dezember 2024 einstimmig der Modernisierung zu.

Im modernisierten ECT werden die Investitionsschutzstandards modernisiert in Übereinstimmung mit der aktuellen Vertragspraxis der Schweiz und den Diskussionen in den multilateralen Foren. Die Transparenz der Schiedsverfahren wird erhöht, indem die UNCITRAL-Transparenzregeln grundsätzlich als Standard gelten. Im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung bekräftigen die Vertragsparteien ihre Verpflichtungen aus den multilateralen Übereinkommen der IAO, dem UNFCCC und dem Übereinkommen von Paris. Mit dem Verweis auf andere internationale Abkommen soll sichergestellt werden, dass die Schiedsgerichte den ECT nicht isoliert, sondern im Einklang mit diesen Abkommen auslegen. Das Regulierungsrecht der Staaten im öffentlichen