Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/64: Entwurf für ein Bundesgesetz über die Gasversorgung (GasVG) · 83 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 67Fedlex · Erläuternder Bericht

4.2.2 Stromversorgungsgesetz vom 23. März 200759

Ersatz eines Ausdrucks

Im ganzen Erlass wird “ElCom” durch “EnCom” ersetzt.

Art. 8 Abs. 3

Die Änderung ist rein terminologischer Natur: Die Elektrizitätskommission (ElCom) wird in Energiekommission (EnCom) umbenannt.

Art. 8i60

Diese Bestimmung, wonach die Betreiber von Rohrleitungsanlagen, an denen ein Reservekraftwerk angeschlossen ist, den Betreibern der Reservekraftwerke auf diese zugeschnittenen Bedingungen für die Nutzung der Rohrleitung anbieten müssen, wird obsolet, weil mit diesem Gesetz gewährleistet ist, dass geeignete kurzfristige Kapazitätsprodukte für grössere Gasverbraucher vorhanden sind (Kapazitätsprodukte mit einer Laufzeit von einem Tag oder einer Woche). Die Aufhebung erfolgt entsprechend erst nach der Konstituierung des Marktgebietsverantwortlichen und damit der Verfügbarkeit der kurzfristigen Kapazitätsprodukten.

Art. 17g Abs. 4 Bst. f

Diese zusätzliche Bestimmung wird eingefügt aufgrund von Artikel 25 Absatz 3 GasVG. Gemeinsam sorgen die beiden Delegationsnormen dafür, dass die Funktionalitäten der zentralen Datenplattform, die im Strombereich errichtet wird, dereinst auch im Gasbereich genutzt werden können.

Art. 21 Abs. 1

Zufolge ihres erweiterten Kompetenzbereichs müssen die Mitglieder der EnCom fortan auch unabhängig von der Gaswirtschaft sein.

Art. 22 Abs. 7

Der Verweis auf die Aufgaben, die die EnCom im Bereich der Gasversorgung wahrnimmt, dient der Konsistenz und Übersichtlichkeit der Rechtsordnung.

59 SR 734.7

60 In der Fassung vom 20. Juni 2025 (SR 734.7, BBl 2025 2036).