Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/64: Entwurf für ein Bundesgesetz über die Gasversorgung (GasVG) · 83 Seiten
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196266 betreffend den Entwurf zu einem Bundesgesetz über Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger oder gasförmiger Brenn- oder Treibstoffe ).
Art. 42 Abs. 3
Die Möglichkeit, Ausnahmen von der Bewilligungspflicht und Verfahrenserleichterungen vorzusehen, soll auch für die unter kantonaler Aufsicht stehenden Rohrleitungsanlagen gelten. Sie ist für Bagatellfälle gedacht. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird der Bundesrat die Situationen, in denen sich solche Ausnahmen aufdrängen, näher umschreiben.
4.2.4. Finanzmarktinfrastrukturgesetz vom 19. Juni 201567
Ersatz eines Ausdrucks
Die Änderung ist rein terminologischer Natur: Die Elektrizitätskommission (ElCom) wird in Energiekommission (EnCom) umbenannt.
4.2.5. Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten vom 21. März 202568
Ersatz eines Ausdrucks
Im ganzen Erlass wird “ElCom” durch “EnCom” ersetz
Art. 4 Abs. 1
Die Änderung ist rein terminologischer Natur: Die Elektrizitätskommission (ElCom) wird in Energiekommission (EnCom) umbenannt.
5. Auswirkungen
5.1. Auswirkungen auf den Bund
Beim Inkrafttreten des Gesetzes werden in den darauffolgenden Jahren 14 zusätzliche Vollzeitstellen benötigt, davon 11 bei der EnCom und 3 beim BFE (vgl. Anhang A.2). Die Kosten, die der EnCom mit dem Inkrafttreten des Gesetzes entstehen, sollen vollständig durch Gebühren und eine Aufsichtsabgabe (Art. 39) gedeckt werden. Dies ist jedoch bei den Stellen beim BFE nicht der Fall – sie müssen aus dem Bundeshaushalt
66 BBl 1962 II 791
67 SR 958.1
68 SR … (BBl 2025 1102)