Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/69: Verordnung über die Änderung verschiedener Verordnungen im Bereich der beruflichen Vorsorge 2026 · 15 Seiten
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1 Ausgangslage und Gegenstand der Vernehmlassung
Der Bundesrat hat am 3. September 2025 die Vernehmlassung zur Änderung verschiedener Verordnungen in der beruflichen Vorsorge eröffnet. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 21), die Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 32) sowie die Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZV3). Bei diesen drei Verordnungen sind punktuelle Anpassungen erforderlich.
Wie in der Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente angekündigt, muss die Bestimmung über die Angemessenheit der Vorsorgepläne der 2. Säule in Artikel 1 BVV 2 angepasst werden. Diese Anpassung muss vor der ersten Auszahlung der 13. Altersrente, also vor Ende 2026 erfolgen. Die anderen Verordnungsanpassungen dienen der Umsetzung parlamentarischer Vorstösse oder erfolgen aus technischen oder redaktionellen Gründen, insbesondere betreffend Artikel 2 Absatz 2 und 3 BVV 3, Artikel 15 Absatz 3 FZV in Erfüllung des Postulats Nantermod (Po. 22.3220 «BVV 3. Mehr Flexibilität bei der Erbfolgeplanung»).
Die Vernehmlassung endete am 2. Dezember 2025.
2 Übersicht über die Vernehmlassung
Die Vernehmlassung dauerte vom 3. September bis am 2. Dezember 2025. Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft, Behörden und verwandte Institutionen sowie weitere Organisationen und Durchführungsstellen wurden eingeladen, sich zum Verordnungsentwurf und zum erläuternden Bericht zu äussern. Es wurden 94 Adressaten angeschrieben. Insgesamt gingen beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) zu den in der Vorlage enthaltenen Bestimmungen 54 Rückmeldungen von eingeladenen oder spontanen Teilnehmenden ein (6 davon waren ausdrückliche Verzichtserklärungen).
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über sämtliche Stellungnahmen.
Adressaten Anzahl eingeladene Teil- Anzahl Stellungnahmen
auf eine Stellungnahme)
nehmende und Rückmeldungen (inkl. ausdrücklicher Verzicht Kantone 27426
Politische Parteien und Gruppierungen 103
Gesamtschweizerische Dachverbände der 31
Gemeinden, Städte und Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände 84
der Wirtschaft Weitere interessierte Organisationen, 4616
Durchführungsstellen und Kreise Spontan eingereichte Stellungnahmen –4
Total 9454
Die Mehrheit der Teilnehmenden (38) begrüsste die Vorlage. Nur wenige Teilnehmende äussern sich einzig zu bestimmten Aspekten und nicht zur Vorlage als Ganzes (ASIP, SKPE, VVS, Inter-Pension,
PK-Netz 2. Säule, SVV, SWIC, KGAST, AMAS).
1 SR 831.441.1
2 SR 831.461.3
3 SR 831.425
4 (inklusive Konferenz der Kantonsregierungen).