Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/69: Verordnung über die Änderung verschiedener Verordnungen im Bereich der beruflichen Vorsorge 2026 · 15 Seiten
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OW, TG, JU, Schweizerischer Gemeindeverband, Inclusion handicap und Stiftung Auffangeinrichtung BVG haben auf eine Stellungnahme verzichtet.
Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zusammen. Gemäss Artikel 9 Absatz 1 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren und Artikel 16 der dazugehörigen Verordnung sind sämtliche offiziellen und spontanen Stellungnahmen auf folgender Internetseite öffentlich zugänglich:
https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2025/69/cons_1
3 Ergebnisse der Vernehmlassung
3.1 Stellungnahmen zur Änderung als Ganzes
Kantone Dreiundzwanzig Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, NW, SG, SH, SO, SZ,
TI, UR, VD, VS, ZG, ZH) und die FDK unterstützen die Änderung der Verordnungen als Ganzes. Drei Kantone (AG, BE und BS) äussern gewisse Vorbehalte in Bezug auf die Pensionsgeschäfte. Ein Kanton (AG) wünscht Präzisierungen zum kollektiven Anspruch auf die Rückstellungen und Schwankungsreserven bei Teil- oder Totalliquidationen, um die Rechtssicherheit in diesem Bereich zu verbessern. Zwei Kantone (BE und FR) weisen darauf hin, dass die vorgeschlagene Änderung der Begünstigtenordnung ein Ungleichgewicht zwischen der 2. und 3. Säule schafft, und halten es für angebracht, die Begünstigtenordnung im BVG zu überarbeiten.
Drei Kantone (JU, OW, TG,) äussern sich nicht zu den Änderungen der einzelnen Verordnungen.
Politische Parteien
FDP, SVP und SP unterstützen die Verordnungsänderungen als Ganzes. Die FDP ist der Ansicht, dass die gesellschaftliche Entwicklung verlangt, dass die Versicherten mehrere Bezugspersonen gleichzeitig berücksichtigen können, auch in der 2. Säule, und fordert den Bundesrat auf, eine grundlegende Überarbeitung des Begünstigungssystems in der beruflichen Vorsorge einzuleiten. Die SVP begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen, die sie für notwendig erachtet, hat jedoch erhebliche Vorbehalte gegenüber der Änderung der Vorschriften zur Teilliquidation und hält den Mindestanteil von 10 % für die Begünstigten im ersten und im zweiten Rang für unangebracht.
Die SP unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen insgesamt, insbesondere die Präzisierung, wonach die 13. AHV-Rente zur Beurteilung der Angemessenheit der BVG-Altersrente explizit ausgeschlossen wird.
Verbände der Wirtschaft
SGV, SAV, SGB und Travail. Suisse unterstützen die Verordnungsänderungen. Für SGB und Travail. Suisse ist die Obergrenze von 4 % des Vorsorgevermögens für Liquiditätsbedarf aus Währungsabsicherungen zu hoch. Der SAV äussert sich sehr kritisch gegenüber der Änderung der Vorschriften im Bereich Teilliquidation. Der SGB ist der Ansicht, dass im Bereich der Teilliquidationen weitere Regulierungsschritte notwendig sind, um den Wettbewerb von Sammelstiftungen weiter einzudämmen. SGV, SAV, SGB und Travail. Suisse unterstützen die vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf die Begünstigten und weisen darauf hin, dass diese Flexibilisierung der heutigen Vielfalt familiärer Konstellationen besser Rechnung trägt.
Weitere Organisationen und Durchführungsstellen
Pro Senectute, SSR, SVF, FER und Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden begrüssen die Verordnungsänderungen.
ASIP, SKPE, VVS, Inter-pension, PK-Netz 2. Säule, SVV, SWIC, KGAST und AMAS äussern sich
nicht zur Vorlage als Ganzes, lediglich zu einzelnen Punkten. ASIP, SKPE, Inter-pension und SVV