Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/69: Verordnung über die Änderung verschiedener Verordnungen im Bereich der beruflichen Vorsorge 2026 · 15 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht
Weitere Organisationen und Durchführungsstellen Pro Senectute, SSR, SVF, SVV, FER, Konferenz der kantonalen BVG- und
Stiftungsaufsichtsbehörden begrüssen diese Änderungen. Der SVV begrüsst diese Verordnungsbestimmungen ausdrücklich.
SKPE, VVS, Inter-pension, PK-Netz 2. Säule, SWIC, KGAST und AMAS äussern sich nicht zu diesen Vorschlägen.
Spontane Stellungnahmen
Zwei spontan eingereichte Stellungnahmen heissen die Verordnungsbestimmungen gut.
3.2.2 Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) – Anmerkungen zur Flexibilität bei der Begünstigtenordnung und zur Mindestquote von 10 % (Art. 2 Abs. 2 und 3)
Kantone
Dreiundzwanzig Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, NW, SG, SH, SO, SZ,
TI, UR, VD, VS, ZG, ZH) und die FDK begrüssen diese Änderungen.
Fünf Kantone (AI, GL, NW, SG, VS) begrüssen insbesondere die Flexibilität, die in der Begünstigtenordnung der Säule 3a geschaffen wird, da sie es ermöglicht, der Vielfalt der heutigen Familienmodelle besser Rechnung zu tragen. SG und FDK befürworten ausdrücklich den Mindestanteil von 10 %, da sie es für wichtig halten, dass der Schutz der Angehörigen und das Ziel, diese abzusichern, nach wie vor gewährleistet sind.
Drei Kantone (JU, OW, TG) äussern sich nicht zu diesen Änderungen.
Politische Parteien
Die SP unterstützt diese Änderung als Ganzes. Die SVP unterstützt die durch diese Änderung geschaffene Flexibilität, äussert jedoch Vorbehalte gegenüber dem Mindestanteil von 10 %, den sie für unangebracht hält. Die FDP nimmt die Anpassung der BVV 3 zur Kenntnis, weist jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass die grundlegende Problematik in der Begünstigtenordnung der Pensionskassen liegt (geregelt in Art. 20a BVG).
Verbände der Wirtschaft
Vier Wirtschaftsverbände (SGV, SAV, SGB und Travail. Suisse) unterstützen diese Änderungsvorschläge.
SGV, SGB und Travail. Suisse begrüssen insbesondere die Lockerung und die Flexibilität, die in der Begünstigtenordnung geschaffen wurde, da sie es ermöglicht, der Vielfalt der heutigen Familienmodelle besser Rechnung zu tragen.
SGB und Travail. Suisse befürworten die Festlegung eines Mindestanteils von 10 % für die Begünstigten im ersten und im zweiten Rang. Der SGV empfiehlt, klarzustellen, dass der Mindestanteil von 10 % für jeden Begünstigten im ersten und zweiten Rang zwingend gewährleistet sein muss, um eine Kürzung zu vermeiden, die einem Ausschluss gleichkommt.
Weitere Organisationen und Durchführungsstellen
Fünf andere Organisationen und Durchführungsorgane (SSR, SVF, PK-Netz 2. Säule, Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden) unterstützen diese Vorschläge als Ganzes.