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Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 47 Seiten

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Cannabisproduktegesetz «%ASFF_YYYY_ID»

4Cannabisprodukte müssen für den Verkauf in Verpackungseinheiten mit einem Gesamt-THC-Gehalt von höchstens fünf Gramm abgepackt werden.

5Cannabissamen und -stecklinge zur Selbstversorgung müssen für den Verkauf in neutralen Einheitsverpackungen ohne Markenelemente verpackt sein.

6Der Bundesrat regelt die Einzelheiten, insbesondere betreffend die Einheitlichkeit und die Kindersicherheit der Verpackung.

Art. 28 Produktinformationen

1Die Verpackung von Cannabisprodukten muss für den Verkauf folgende Angaben enthalten:

a. Sachbezeichnung, die der Art oder der Beschaffenheit des Produkts entspricht;

b. Name des Herstellers;

c. Hinweis auf allenfalls weniger schädliche Konsumformen;

d. Deklaration der Wirkstoffe, insbesondere des Gesamt-THC- und des Gesamt-CBD-Gehalts in Milligramm und Prozent;

e. bei Cannabisprodukten mit Zusatzstoffen: die Gesamt-THC-Konzentration in Milligramm pro Flüssigkeitsvolumen oder Konsumeinheit;

f. bei Cannabisprodukten mit Zusatzstoffen: Deklaration der Zusatzstoffe;

g. bei Produkten, die teilsynthetisch oder synthetisch hergestelltes THC enthalten: Hinweis auf die Herstellungsart des Wirkstoffs;

h. Lotnummer;

i. Mindesthaltbarkeitsdatum;

j. Code zur Nachverfolgung des Cannabisprodukts;

k. Warnhinweise;

l. Hinweis, dass das Produkt nicht an Minderjährige abgegeben werden darf;

m. Hinweis auf Präventions- und Suchtfachstellen.

2Die Verpackung von Cannabisprodukten darf zudem ausschliesslich folgende Angaben enthalten:

a. Produkte- und Markenname, sofern damit nicht der Eindruck erweckt wird, dass das Produkt wenig schädlich oder unschädlich ist;

b. Erntedatum;

c. Verpackungsdatum;

d. Gewicht oder Flüssigkeitsvolumen des Produktes;

e. bei Cannabisprodukten mit Zusatzstoffen: die Konzentration weiterer Wirkstoffe ausser THC in Milligramm pro Flüssigkeitsvolumen oder Konsumeinheit;