Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 188 Seiten
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dürfte (insb. Verschiebungen vom illegalen Markt zum legalen Markt). Nach 10 - 15 Jahren kann von einem etablierten legalen Markt und einer stabilisierten Nachfrage ausgegangen werden und es finden weniger kurzfristige, transitive Änderungen statt.165 Der Horizont für die Erreichung der im Vorentwurf definierten langfristigen Lenkungsziele wurde auf 25 Jahre gelegt. Eine solche Generationenspanne erscheint für die Erreichung der ambitionierten langfristigen Lenkungsziele als realistisch. Die Lenkungsziele sollen grundsätzlich erreichbar sein. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass es sich dabei nicht um eine möglichst exakte Vorhersage der künftigen Entwicklung bzw. der Wirkung der Lenkungsabgabe handelt. Vielmehr sind dies gesundheitspolitische Zielvorgaben, die dazu dienen, die Lenkungsabgabe im Hinblick auf ihre Erfüllung schrittweise anpassen zu können, falls erforderlich und damit ein gewünschtes Verhalten in der Bevölkerung zu fördern. Zur Erreichung der mittel- und langfristigen Lenkungsziele braucht es deshalb typischerweise kurzfristigere Zwischenziele, die im Verordnungsrecht festgehalten werden sollen (vgl. Abs. 4).
Absatz 1 legt das Lenkungsziel zur Reduktion von Cannabisprodukten zum Rauchen fest. Das Rauchen von Cannabis ist aus Sicht der öffentlichen Gesundheit, neben der psychotropen Wirkung von THC, das grösste Gesundheitsrisiko, das mit dem Cannabiskonsum einhergeht. Unter vergleichbar schädlichen Cannabisprodukten werden Produkte verstanden, deren Toxizität bei der Anwendung nicht wesentlich tiefer ist als bei Produkten zum Rauchen. Der Anteil der Produkte zum Rauchen und vergleichbar schädlicher Produkte an allen verkauften Cannabisprodukten pro Jahr soll ab dem zehnten Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes auf weniger als 50 Prozent (Bst. a) und ab dem fünfundzwanzigsten Jahr auf weniger als 20 Prozent (Bst. b) gesenkt werden (vgl. Ziff. 4.1.5).
Im Ausführungsrecht wird noch zu klären sein, wie genau der Marktanteil der Produkte verglichen werden soll. Wenn man als Indikator die Anteile der Stückzahlen der verkauften Produkte nimmt, dann ist zu berücksichtigen, dass verschiedene Produkte unterschiedliche Konsumeinheiten implizieren. Während aus einem Gramm Cannabisblüten durchschnittlich zwei bis drei Konsumeinheiten gewonnen werden, impliziert ein Milliliter THC-haltiger Flüssigkeit zum Verdampfen mit einer höheren Wirkstoffkonzentration typischerweise deutlich mehr Konsumeinheiten, da hier in der Regel nur wenige Züge konsumiert werden. Hier ist zu überlegen, ob für die Messung der Zielerreichung die Produkte anhand ihres THC-Gehalts (in Milligramm) standardisiert werden sollen, damit eine bessere Vergleichbarkeit gegeben ist als mit einem Vergleich der Stückzahlen. Dabei wäre die Annahme, dass die Konsumierenden etwa gleich viel THC konsumieren, um die gewünschte Wirkung zu erzielen, unabhängig davon, mit welchem Produkt bzw. in welcher Form sie dies aufnehmen.
Absatz 2 legt das Lenkungsziel zur Reduktion des Konsums von Produkten mit hohem THC-Gehalt fest. Aus Sicht der öffentlichen Gesundheit ist dieses Ziel wichtig, um die Auftretenshäufigkeit der mit dem Konsum von Cannabis assoziierten psychischen Erkrankungen zu senken. Der Zusammenhang zwischen dem THC-Gehalt und den Risiken für die psychische Gesundheit ist gut belegt.166 Eine kritische Grenze scheint
165 In der Studie von EBP Schweiz (2024) wurde ebenfalls angenommen, dass sich der Markt nach 10 – 15 Jahren genügend stabilisiert hat, um die erwünschten Effekte einer Lenkungsabgabe feststellen zu können.
166 WHO (2016).