Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 188 Seiten
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Daten aus den USA und Kanada kann entnommen werden, dass der Marktanteil von Cannabisprodukten zum Rauchen im Vergleich zu weniger schädlichen Produktekategorien nach einer Legalisierung anfänglich relativ rasch abnimmt.167 Je länger die Regelung in Kraft ist, desto stärker dürfte die Umstiegskurve abflachen. Mögliche Zwischenziele zum Lenkungsziel nach Absatz 1 Buchstaben a und b könnten deshalb sein:
- Ab dem fünften Jahr nachdem Inkrafttreten beträgt der Anteil der Cannabisprodukte zum Rauchen und vergleichbar schädlicher Cannabisprodukte an allen verkauften Cannabisprodukten weniger als 70 Prozent.
- Ab dem fünfzehnten Jahr nach dem Inkrafttreten beträgt dieser Anteil weniger als 35 Prozent.
- Ab dem zwanzigsten Jahr nach dem Inkrafttreten beträgt er weniger als 25 Prozent.
Mögliche Zwischenziele zum Lenkungsziel nach Absatz 2 Buchstaben a und b könnten sein:
- Ab dem fünften Jahr nach dem Inkrafttreten beträgt der Anteil der Cannabisprodukte ohne Zusatzstoffe mit einem Gesamt-THC-Gehalt von weniger als 10 Prozent mindestens 20 Prozent aller verkauften Produkte ohne Zusatzstoffe.
- Ab dem fünfzehnten Jahr nach dem Inkrafttreten beträgt dieser Anteil mindestens 40 Prozent.
- Ab dem zwanzigsten Jahr nach dem Inkrafttreten beträgt er mindestens 45 Prozent.
Absatz 5: Das Nachverfolgungssystem nach Artikel 85 soll auch für die Überprüfung der Zielerreichung der Lenkungsabgabe genutzt werden. Die dafür relevanten Indikatoren – der Anteil verkaufter Cannabisprodukte zum Rauchen und vergleichbar schädlicher Cannabisprodukte an allen verkauften Cannabisprodukten (Lenkungsziel nach Abs. 1 Bst. a und b), der Anteil der Cannabisprodukte ohne Zusatzstoffe mit einem Gesamt-THC-Gehalt von weniger als 10 Prozent an allen verkauften Cannabisprodukten ohne Zusatzstoffe (Lenkungsziel nach Abs. 2 Bst. a und b) sowie die verkaufte jährliche Menge an Gesamt-THC pro Kopf (Lenkungsziel nach Abs. 3) – lassen sich rasch und objektiv mit dem elektronischen Nachverfolgungssystem nach Artikel 85 überwachen.
Minderheit: Art. 62 Abs. 1, 2 und 3
Eine Minderheit (de Courten, Aeschi, Glarner, Graber, Gutjahr, Pahud, Thalmann-Bieri, Wyssmann) beantragt, in Artikel 62 kürzere Fristen für die Erreichung der Lenkungsziele zu setzen und zudem eine stärkere Begrenzung des Konsums in der Gesamtbevölkerung anzustreben. Da die Minderheit aufgrund der kürzeren Fristen keine
167 Hammond, D. / Goodman, S. / Wadsworth, E. / Freeman, T. P. / Kilmer, B. / Schauer, G. / ... / Hall, W. (2022): Trends in the use of cannabis products in Canada and the USA, 2018 – 2020: Findings from the International Cannabis Policy Study International Journal of Drug Policy, 105.