Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 188 Seiten
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tiefere Risikoklasse für die Lenkungsabgabe die höheren Anforderungen an die Produktesicherheit erfüllen wollen.
Für den Zweck der Lenkungsabgabe müssen für die höchste Risikoklasse keine zusätzlichen Anforderungen an die Produktesicherheit und -qualität erlassen werden. Für die niedrigste Risikoklasse sind möglicherweise auch keine zusätzlichen Anforderungen notwendig. Denn für die Produkte, die wahrscheinlich in diese Klasse fallen (Cannabisprodukte zum Schlucken, zum Schnupfen, zur Anwendung im Mund und zur Anwendung auf der Haut), werden bereits hohe Sicherheits- und Qualitätsanforderungen verlangt, die dem Lebensmittelrecht entsprechen, damit sie auf dem Markt bereitgestellt werden können (vgl. Art. 24 Abs. 2 und 3). Damit ist sichergestellt, dass es sich um Produkte handelt, die kaum eine zusätzliche Schadstoffbelastung durch die Anwendungsform mit sich bringen.
Absatz 4: Damit die Abgabesätze falls erforderlich leichter angepasst werden können
– und weil dies sehr technisch ist – sollen diese in einer Bundesratsverordnung festgelegt werden. Der Bundesrat legt die jeweiligen Sätze auch initial für das Inkrafttreten des Gesetzes fest, gestützt auf eine dazu in Auftrag gegebene ökonomische Modellierungsstudie.173 Er berücksichtigt bei der Festlegung und Anpassung die Lenkungsziele nach Artikel 62. Falls das Lenkungsziel «Umstieg vom Rauchen» verfehlt wird, erfolgt eine Anpassung der Abgabesätze auf die Risikoklassen für die Produkte, wobei die Produkte zum Rauchen verteuert, die Produkte zum Verdampfen und/oder zum Schlucken verbilligt werden können oder beides gleichzeitig (in Abhängigkeit z.B. auch von der Entwicklung des illegalen Markts). Falls das Lenkungsziel «Umstieg auf THC-ärmere Produkte» verfehlt wird, kann der Abgabesatz auf THC erhöht werden. Falls es zu einer bedeutenden Zunahme des Konsums bzw. der verkauften jährlichen Gesamt-THC-Menge kommt, können entweder der Abgabesatz auf THC oder alle Abgabesätze erhöht werden.
Gestützt auf die vom BAG in Auftrag gegebene ökonomische Modellierungsstudie für die Lenkungsabgabe174 könnten beispielsweise folgende mögliche Abgabesätze vorgesehen werden:
Tabelle 1: Illustrative Beispiele für Abgabesätze für THC und Risikoklassen
Abgabesatz auf THC 2,30 Franken pro 50 Milligramm Gesamt THC
Abgabesatz auf die höchste Risikoklasse 3,00 Franken pro Gramm / Milliliter Produkt
Abgabesatz auf die mittlere Risiko- 0,50 Franken pro Gramm / Milliliter Produkt
klasse
Abgabesatz auf die niedrigste Risiko- 0 Franken pro Gramm / Milliliter
klasse
Demnach würde auf ein Gramm Cannabisblüten mit einem THC-Gehalt von 10 Prozent eine Lenkungsabgabe von 7,60 Franken erhoben (4,60 Franken für 100 Milli-
173 EBP Schweiz (2024).
174 EBP Schweiz (2024).