Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 188 Seiten

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kann oder sich gar ausweitet. Wie stark sich der illegale Markt für Cannabis und die Lenkungsabgabe auf Cannabisprodukte in der Schweiz gegenseitig beeinflussen werden, hängt von vielen Faktoren ab und ist schwierig vorherzusehen. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Wirkung der Lenkungsabgabe grösser ist, je kleiner der illegale Markt ist. Eine zu hohe Lenkungsabgabe kann dazu führen, dass sich der illegale Markt für gewisse Produkte nicht so einfach verdrängen lässt oder gar zunimmt. Bei der Festsetzung der Abgabesätze für die Lenkungsabgabe kann deshalb der illegale Markt berücksichtigt werden, falls dies erforderlich ist. Hier könnte etwa eine kritische Grenze für die Überprüfung der Lenkungsabgabe sein, wenn der illegale Markt um mehr als 10 Prozent zunimmt.177

Art. 64 Abgabepflicht und Erhebung der Abgabe

Im Hinblick auf eine einfache Erhebung der Lenkungsabgabe liegt die Abgabepflicht bei den Konzessionären der Verkaufsstellen und des Online-Verkaufs (Abs. 1).

Absatz 2: Das BAZG ist zuständig für die Erhebung einer Vielzahl an Abgaben, Steuern und Zöllen, u.a. auch für die Schwerverkehrsabgaben, die Lenkungsabgabe auf CO2, die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen oder auch die Tabak-, Bier- und Spirituosensteuern. Deshalb ist eine Zuständigkeit des BAZG auch für diese Lenkungsabgabe zweckmässig. Erhoben wird die Abgabe nur auf den Cannabisprodukten, die verkauft werden. Das BAZG kann die für die Lenkungsabgabe erforderlichen Mengengerüste zum Verkauf der Cannabisprodukte aus dem elektronischen Nachverfolgungssystem nach Artikel 85 beziehen (Abs. 3).

Das konkrete Verfahren für die Erhebung der Lenkungsabgabe wird vom Bundesrat festgelegt (Abs. 4). Dieser hat etwa zu bestimmen, welche Ausnahmen von der Abgabepflicht geltend gemacht werden können (z.B. keine Abgabepflicht für Fehlmengen oder Verluste infolge von Diebstahl oder höherer Gewalt). Im Weiteren könnte im Ausführungsrecht festgelegt werden, dass das Nachverfolgungssystem nach Artikel 85 auch für die Rechnungsstellung der zu leistenden Abgaben benutzt wird. Dadurch wäre eine einfache und kosteneffiziente Veranlagung gewährleistet. Alternativ ist denkbar, dass die Abgabepflichtigen eine Deklaration einreichen, deren Form durch den Bundesrat zu definieren wäre. Das Stichdatum zur Erhebung wird vom Bundesrat festgelegt, ebenso Bestimmungen zu Fälligkeit und Zinsen bei verspäteter Zahlung und Verjährung.

Art. 65 Verteilung des Ertrags der Lenkungsabgabe und

Vollzugsentschädigung

Absatz 1: Der Ertrag der Lenkungsabgabe berechnet sich aus den Einnahmen abzüglich der Vollzugskosten für das künftige CanPG, die bei den zuständigen Bundesbehörden anfallen.

177 Ein objektiver Indikator für den illegalen Markt ist das Verhältnis der jährlich verkauften Gesamt-THC-Menge aus Cannabisprodukten als Proxy für den legalen Markt zur Menge an THC-Metaboliten im Abwasser als Proxy für den Gesamtmarkt. Während die verkaufte Menge an THC aus dem elektronischen Nachverfolgungssystem entnommen werden kann, werden die THC-Metaboliten mit einem Abwassermonitoring erfasst. Vgl. www.dromedario.ch.