Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 188 Seiten

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gramm THC + 3 Franken für höchste Risikoklasse als Cannabisprodukt zum Rauchen). Auf ein Milliliter THC-haltige Flüssigkeit zum Verdampfen der mittleren Risikoklasse mit einem THC-Gehalt von 500 Milligramm würde eine Lenkungsabgabe von 23,50 Franken erhoben (23 Franken für 500 Milligramm THC + 0,50 Franken für mittlere Risikoklasse). Ein solch hochpotentes Produkt, dass auf dem heutigen illegalen Markt nur begrenzt existiert, kann mit einer sehr hohen Abgabe belegt werden. Auf ein THC-haltiges Getränk der niedrigsten Risikoklasse mit einem THC-Gehalt von 100 Milligramm würde eine Lenkungsabgabe von 4,60 Franken erhoben (4,60 Franken für 100 Milligramm THC + 0 Franken für tiefste Risikoklasse). Dieses Getränk ist schwach dosiert und generell risikoarm, weshalb die Lenkungsabgabe gering ausfällt. Angesichts wahrscheinlich niedriger Produktionskosten bei der Herstellung im legalen Markt dürfte in diesem Fall der Preis eines solchen Produkts deutlich tiefer liegen als bei einem durchschnittlichen Cannabisprodukt auf dem heutigen illegalen Markt.

Der Bruttopreis für den Endkunden (Konsumentenpreis) wird nebst der Lenkungsabgabe auch durch andere Faktoren wie den Kosten im Zusammenhang mit der Produktion und dem Vertrieb beeinflusst. Es lässt sich nur bedingt abschätzen, wie sich Anforderungen an die Produktequalität, Produktionstechniken, Skaleneffekte, Importmöglichkeiten und Marktdynamiken auf den Bruttopreis auswirken werden. Neben den Produktionskosten entfallen auf Cannabisprodukte noch die Mehrwertsteuer sowie eine allfällige kantonale Aufsichtsabgabe nach Artikel 67, wobei letztere je nach Kanton unterschiedlich ausfallen dürfte. Als Anhaltspunkt lassen sich die beispielhaften Abgabesätze (vgl. Tabelle 1) mit den Nettopreisen für Anbau, Herstellung inkl. Vertrieb und Verkauf verrechnen, welche eine vom BAG in Auftrag gegebene Studie zur Lenkungsabgabe geschätzt hat. Schlägt man darauf die Mehrwertsteuer auf, erhält man einen möglichen Bruttopreis für den Endkunden. So resultiert bei einem Nettopreis von 4,00 Franken für ein Gramm Cannabisblüten ein Bruttopreis von 10,05 Franken für niedrigste THC-Potenz von 50 Milligramm. Dieser Bruttopreis steigt Schritt für Schritt mit steigender THC-Potenz auf 17,50 CHF bei 200 Milligramm THC an.175 Bei flüssigen Cannabisprodukten zum Verdampfen mit einer elektronischen Zigarette erhält man bei einem angenommenen durchschnittlichen Nettopreis von 9,00 Franken pro Milliliter dagegen einen Bruttopreis von 12,70 in der niedrigen THC-Potenz, der bis auf 40,10 CHF bei 600 Milligramm THC pro Milliliter ansteigen kann.176 Diese Abgabesätze beziehen sich auf ein Szenario mit tiefen Produktionskosten. Bei hohen Produktionskosten müssten die Abgabesätze entsprechend reduziert werden, um eine analoge Bruttopreisspanne zu erzielen. Zudem beziehen sich die Beispielsätze auf einen etablierten legalen Markt, in dem der illegale Markt weitgehend zurückgebunden wurde. Initial müssten die Abgabesätze deutlich tiefer sein, um gegen den illegalen Markt bestehen zu können. Der Bundesrat kann bei der Festlegung der Abgabesätze die Entwicklung des illegalen Markts berücksichtigen und die Abgabesätze senken, wenn dieser nicht ausreichend zurückgedrängt werden

175 Der THC-Gehalt beträgt bei unverarbeitetem Cannabis max. 20 Prozent, vgl. Art. 20 Abs.

1 Bst. a.

176 Bei einem angenommenen maximalen THC-Gehalt von 60 Prozent, wobei bei Cannabisprodukten mit Zusatzstoffen keine relativen THC-Höchstgehalte gelten sollen, sondern absolute in Milligramm pro Flüssigkeitsvolumen, welche es im Ausführungsecht festzulegen gilt, vgl. Art. 21 Abs. 2.